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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht April 2009]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                             April 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Eventueller Unterhaltsanspruch gegen Mutter - Rückzahlung von
Betreuungskosten

Es ist nicht möglich, gegen einen Gerichtsbeschluss vorzugehen, nach der
die durch die Betreuung entstandenen Kosten wegen eines möglicherweise
bestehenden Unterhaltsanspruchs der Betreuten gegen ihre Mutter
zurückgefordert werden, wenn die Betreute hierzu vorbringt, über
entstehende Kostenpflichten zu Lasten ihrer Mutter nicht aufgeklärt
worden zu sein.

LG Koblenz, 24.6.2008 - Az: 2 T 378/08

 >> Verfügungen des Betreuers über Nachlassgegenstände eines
österreichischen Erbes

Sofern ein Betroffener als Erbe nach österreichischem Recht hinsichtlich
des Nachlasses vertretungsbefugt ist, so fallen Verfügungen des
Betreuers über Nachlassgegenstände in den Aufgabenkreis der
Vermögenssorge. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene wegen noch
ausstehender Einantwortung (Annahme des Erbes und damit verbundene
Erlangung der Erbenposition nach österreichischem Recht) noch nicht
Eigentümer des Nachlasses geworden ist. In diesem Fall ist auch die
Verfügung des Betreuers über Wertpapiere aus dem Nachlass
genehmigungsbedürftig.

OLG München, 5.12.2008 - Az: 33 Wx 266/08

 >> Keine Unterbringungsgenehmigung, wenn diese nur der Zwangsmedikation
dient

Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in
einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die
Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung
letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in
einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch
zwangsweisen - Behandlung mit Medikamenten zu unterziehen.

BGH, 23.1.2008 - Az: XII ZB 185/07

 >> Mitbetreuer soll nicht Erstbetreuer kontrollieren!

Es ist nicht Zweck der Bestellung eines Mitbetreuers, die Kontrolle der
Amtsführung des Erstbetreuers zu delegieren und etwaigen Missständen
durch dessen Tätigkeit entgegen zu wirken.

OLG Frankfurt/Main, 21.8.2008 - Az: 20 W 105/08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Vergütungshöhe von ehrenamtlichen Betreuern

 >> Betreuerbestellung per Telefon?

 >> Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse
haftet für Betreuervergütung

 >> Betreuer ungeeignet, wenn größere Summen vom Betreuerkonto abgehoben
werden?

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Ab welcher Höhe sind Überweisungen vom Girokonto des Betreuten
genehmigungspflichtig?

Das OlG Karlsruhe hat in einem aktuellen Beschluss die in der
Rechtsprechung herrschende - aber nicht unumstrittene - Auffassung
bestätigt: Überweisungen oder Abhebungen vom Girokonto des Betreuten
muss der Betreuer vom Vormundschaftsgericht gem § 1813 Abs. 1 S. 2 BGB
genehmigen lassen, wenn der Kontostand 3000 Euro übersteigt. Es kommt
also nicht auf die Höhe der einzelnen Kontobewegung an.
Das Gericht hat allerdings die Frage offen gelassen, ob dieser Grundsatz
auch gilt, wenn der Betreuer für den Betreuten ein Giro - Sonderkonto
einrichtet, das ausschließlich der Entgegennahme von Renteneinkünften,
Mieterträgen, Dividenden und ähnlichen regelmäßige Einnahmen des
Betreuten dient. Hier könnte § 1813 Abs. 1 Nr. 4 gelten, wonach  für die
Entgegennahme solcher Leistungen - gleichgültig, wie hoch sie sind -
keine Genehmigung erforderlich ist. Nach Auffassung des Gerichts spielt
vieles dafür, dass sich an der Genehmigungsfreiheit nichts ändert, wenn
die Leistungen vom Betreuer nicht direkt sondern über ein eigens dafür
eingerichtetes Girokonto entgegen genommen werden.
Zur Sicherheit sollte der Betreuer für regelmäßig wiederkehrende
Abbuchungen vom Girokonto des Betreuten, z. B. Zahlung von Heimkosten,
auch dann beim Vormundschaftsgericht eine allgemeine Ermächtigung nach §
1825 BGB beantragen, wenn die einzelnen Zahlungen den Grenzwert von 3000
Euro nicht übersteigen.

 >> Geschäfte des täglichen Lebens in § 105a BGB

  > Grundsätzliches

Mit Wirkung ab 1.8.2002 wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch § 105a BGB
eingefügt. Dadurch hat sich im Bereich der Geschäfte des täglichen
Lebens auch die Stellung des Betreuers und des Betreuten geändert.
Die Bestimmung gilt für volljährige Geschäftsunfähige. Zwar setzt die
Anordnung einer Betreuung keine Geschäftsunfähigkeit des zu Betreuenden
voraus ; in der Praxis sind aber unter Betreuung stehende Personen doch
vielfach infolge ihrer geistig/psychischen Erkrankung oder Behinderung
gemäß § 104 Ziff. 2 BGB geschäftsunfähig. Dies führte bisher dazu, dass
von ihnen abgegebenen Willenserklärungen gem. § 105 Abs. 1 BGB nichtig,
also schlechthin unwirksam, waren. An ihrer Stelle konnte deshalb nur
der Betreuer in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter (§ 1902 BGB)
rechtsgeschäftlich handeln.
Gem. § 105a BGB wird dies nunmehr insoweit eingeschränkt, als Geschäfte
des täglichen Lebens, die ein geschäftsunfähiger Betreuter mit
geringwertigen Mitteln bewirkt, dann rechtsgültig sind, sobald Leistung
und Gegenleistung erbracht sind.

  > Was sind Geschäfte des täglichen Lebens?

Hier gibt es keine allgemein gültige Definition, vielmehr ist die
Verkehrsanschauung maßgebend. Notwendig ist jedenfalls nicht, dass das
betreffende Geschäfte existenznotwendig ist. Gemeint sind: der Erwerb
von Gegenständen des täglichen Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel,
Genussmittel, Kosmetika, Bücher und Zeitungen, Textilien, Porto, Führung
von Telefonaten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln,
Friseur , Besuch von Veranstaltungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass die
genannten Geschäfte zur unmittelbaren Bedarfsdeckung also nicht etwa zur
Bevorratung getätigt werden. Haustürgeschäfte und normalerweise
Geschäfte im Versandhandel fallen nicht unter den Begriff des Geschäftes
des täglichen Lebens. Dagegen sind kleine Gelegenheitsgeschenke, die der
Betreute macht, gedeckt.

  > Was versteht man unter geringwertigen Mitteln?

Auf die Einkommenssituation des Betreuten kommt es hier nicht an, ebenso
wenig darauf, welche Mittel ihm der Betreuer zur freien Verfügung
überlassen hat. § 105a BGB ist somit grundsätzlich auch anwendbar, wenn
der Betreute gegen den Willen des Betreuers über Mittel verfügt.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Wert des Geschäfts im Verhältnis zum
allgemeinen Einkommens - und Preisniveau als geringfügig anzusehen ist.
Deshalb fällt beispielsweise der Kauf von Gegenständen zu überhöhten
Preisen oder in einer unüblichen Menge nicht unter § 105a BGB.
Andererseits ist die Bestimmung anwendbar, wenn der Betreute mehrere
Gegenstände zu üblichen Preisen und in bedarfsgerechter Menge erwirbt,
auch wenn die Gesamtrechnung im Verhältnis zu den ihm zur Verfügung
stehenden Mitteln hoch ist.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Geschäfte des täglichen Lebens in § 105a BGB

  > Wann sind Leistung und Gegenleistung bewirkt?

Ein unter § 105a fallendes Geschäft wird erst wirksam, sobald Leistung
und Gegenleistung bewirkt sind. [... weiterlesen ...]

  > Ausnahme bei Gefährdung des Betreuten

Das von einem geschäftsunfähigen Betreuten  getätigte Geschäft des
täglichen Lebens wird, auch wenn die übrigen [... weiterlesen ...]

  > Ändert die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes etwas?

Wenn ein Einwilligungsvorbehalt im Vermögensbereich angeordnet ist, sind
Geschäfte, die der Betreute ohne vorausgehende Einwilligung oder
nachträgliche Genehmigung tätigt, [... weiterlesen ...]

  > Wer trägt die Beweislast?

Ein Geschäftspartner, der sich darauf beruft, ein von einem
Geschäftsunfähigen mit [... weiterlesen ...]

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