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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Februar 2009]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                          Februar 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Bestimmung der Mittellosigkeit - taggenau oder monatlich?

Die Frage, ob die Bestimmung der Mittellosigkeit für die
Betreuervergütung taggenau oder für ganze Betreuungsmonate zu erfolgen
hat, ist dem Bundesgerichtshof wegen divergierender
oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung vorzulegen.
Nach Ansicht des Gerichts spricht für eine monatliche Berücksichtigung,
dass die gesetzlichen Vorschriften von Monatszeiträumen ausgehen, der
Vergütungsanspruch eines Betreuers vor Ablauf des Betreuungsmonats nicht
zur Entstehung gelangt und eine wegen eingetretener Mittellosigkeit des
Betreuten verdiente Vergütung nicht nachträglich gekürzt werden sollte.

OLG München, 18.9.2008 - Az: 33 Wx 100/08

 >> Haftet Betreuungsverein für Vereinsbetreuers?

Hat ein Vereinsbetreuer Abhebungen eigenmächtig zu eignen Zwecken und zu
Lasten eines Betreuten getätigt, so kann grundsätzlich zwar eine
Aufsichtspflichtverletzung des Betreuungsvereins vorliegen. Sofern sich
ein Schaden (aufgrund Rückflusses) nicht sicher feststellen läßt und die
Abhebungen nicht auf mangelnde Überwachung zurückzuführen sind, da sich
bei der turnusmäßigen Überwachung keine Auffälligkeiten ergaben, ist
eine Haftung jedoch ausgeschlossen.

LG Stade, 26.06.2007 - Az: 3 O 152/06

 >> Umgangsverbot zwischen Betreutem und seinem volljährigen Kind -
Beschwerdebefugnis des Kindes?

Beim Umgang eines volljährigen Kindes mit seinem unter Betreuung
stehenden Elternteil handelt es sich um ein subjektives Recht. Sofern
der Kontakt durch richterlichen Beschluß oder eine betreuerseitige
Einzelmaßnahme eingeschränkt wird, so ergibt sich hieraus eine
Beschwerdeberechtigung des Kindes, da die Maßnahme in den
grundgesetzlich geschützten Kernbereich des Art. 6 GG eingreift und
daher der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

OLG Hamm, 30.10.2008 - Az: 15 Wx 257/08

 >> Betreuervergütung bei abgeschlossenem Ingenieurstudium

Es werden durch die Ausbildung an einer Ingenieurhochschule im Bereich
Technologie des Maschinenbaus keine Kenntnisse vermittelt, die einen
Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen.

OLG Rostock, 21.2.2008 - Az: 6 W 12/08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Wunsch nach einem Betreuerwechsel

 >> Vorsorgevollmacht und Betreuerbestellung

 >> Wann muss die berufsmäßige Führung der Pflegschaft festgestellt
werden?

 >> Sturz im Altersheim - wer haftet?

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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Die Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung

  > Wie läuft das Verfahren?

Da die geschlossene Unterbringung eines Menschen besonders stark in
seine Freiheitsrechte eingreift, ist das Verfahren verhältnismäßig
kompliziert und aufwendig (§§ 70ff FGG):

1. Der Betreuer hält aus eigener Beurteilung die Unterbringung des
Betreuten für erforderlich und beantragt sie beim Vormundschaftsgericht.

2. Über jede Unterbringungsmaßnahme muss ein Richter, nämlich der
Vormundschaftsrichter entscheiden. Zuständig ist das Gericht, bei dem
die Betreuung geführt wird. Ausnahmsweise kommt aber auch die
Zuständigkeit des Gerichts in Betracht, in dessen Bezirk die
Unterbringung notwendig wird, etwa weil der Betroffene hier wohnt oder
sich aufhält.

3. Der Betroffene wird vom Vormundschaftsrichter persönlich angehört.

4. Das Vormundschaftsgericht holt das Gutachten eines Sachverständigen –
meist Psychiater oder Psychologe – ein, der sich zur Notwendigkeit der
Unterbringung und der voraussichtlich notwendigen Dauer äußert.

5. Die nächsten Angehörigen des Betreuten und die Betreuungsbehörde
erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, ebenso ggf. eine vom Betreuten
benannte Vertrauensperson.

6. Das Gericht bestellt einen Verfahrenspfleger, wenn dies zur Wahrung
der Rechte des Betreuten erforderlich ist, etwa, weil eine Verständigung
mit ihm nicht möglich ist. Kein Pfleger wird bestellt, wenn der Betreute
von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten
Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird.

7. Der Beschluss des Vormundschaftsgerichts, mit dem es die
Unterbringung genehmigt, wird wirksam mit der Rechtskraft. Ordnet das
Gericht in dringenden Fällen die sofortige Wirksamkeit an, genügt die
Bekanntgabe an den Betroffenen oder den Betreuer oder die Übergabe des
vom Vormundschaftsrichter unterschriebenen Beschlusses an seine
Geschäftsstelle.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Betreuungsaufhebung

Eine Betreuung endet immer mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer ist
dann nur noch berechtigt, unausfschiebbare Maßnahmen durchzuführen -
alles andere ist Sache des oder der Erben.
Wird eine Betreuung angeordnet, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die
zum Ende der Betreuung führen.
Gleich zu Beginn können sowohl [... weiterlesen ...]

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