AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2008]

************************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                         November 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************************

************************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Verfahrenspfleger, wenn Betroffener nicht über Betreuerentlassung
entscheiden kann?

Stellt sich bei der Anhörung des Betroffenen zur Entlassung des
Betreuers heraus, dass der Betroffene die Frage des Betreuerwechsels
offenkundig nicht versteht, so ist die Bestellung eines
Verfahrenspflegers erforderlich. Nur auf diesem Wege kann dem
grundgesetzlichen Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör
hinreichend entsprochen werden.

KG, 16.9.2008 - Az: 1 W 259/08

 >> Betreuervergütung bei Unterbringung in Pflegefamilie

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist bei der Berechnung der
Betreuervergütung nicht mit einer Heimunterbringung gleichzusetzen.
Wurde die  Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger
veranlasst und von diesem auch überwacht, so kann eine Ausnahme
vorliegen, da in die Pflegefamilie in diesem Fall in die
Gesamtorganisation des Heimträgers integriert ist.

OLG Stuttgart, 25.10.2007 - Az: 8 W 313/07 sowie OLG Stuttgart,
11.10.2007 - Az: 8 W 312/07

Hinweis AnwaltOnline: Das OLG Oldenburg hat in dieser Frage bereits
gegenläufig entschieden. Die Frage wurde dem BGH vorgelegt.

 >> Rückforderungsbetrag kann zu Lebzeiten des Betreuten festgesetzt
werden

Ein Beschluss mit der Festsetzung des Rückforderungsbetrages kann auch
zu Lebzeiten des Betreuten ergehen, wenn ein Betreuer Leistungen aus der
Staatskasse erhalten hat, da die gleichzeitige Festsetzung von
Betreuervergütung und Festsetzung von Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen,
die der Betreute an die Staatskasse zu erbringen hat, grundsätzlich
vorgesehen ist. Hierbei ist eine Prüfung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Betreuten nach Maßgabe des SGB erforderlich.
Regelmäßig ist das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen - auch eine
vermietete Eigentumswohnung.

LG Osnabrück, 10.7.2008 - Az: 7 T 486/08

 >> Betreuer arbeitet nicht effizient - Vergütungskürzung!

Es kann seitens des Betreuers nur der Zeitaufwand abgerechnet werden,
der für die Betreuung aufgewendet wurde und erforderlich war. Die Zeit
ist effektiv einzusetzen und die Arbeit so kostengünstig wie vertretbar
durchzuführen. Hierzu ist der Betreuer verpflichtet - tut er dies nicht,
so kann die Vergütung gekürzt werden. Dies ist z.B. dann erforderlich,
wenn unnötige Ausgaben berechnet werden, einfache Aufgaben mit
unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand abgerechnet werden und völlig
unnötige Besuche oder Telefonate stattfinden.

LG Bielefeld, 18.10.2007 - Az: 23 T 655/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Kürzung der Vergütung bei Eintritt von Routine

 >> Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers bei Verwaltung in- und
ausländischer Immobilien

 >> Erhöhter Stundensatz für Ökonom mit Rechtskenntnissen

 >> Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=BN

Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 675 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************************

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Selbstbehalt und Schonvermögen

  > Allgemeines

Die Frage, welcher Teil seines Einkommens und/oder seines Vermögens
unangetastet bleiben muss, wenn jemand den Ansprüchen Dritter ausgesetzt
ist oder selbst öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen will, stellt sich
an zahlreichen Stellen. Im Betreuungsrecht sind besonders folgende
Rechtsgebiete praxisrelevant:

· Ansprüche des Betreuten auf Sozialhilfe ;
· Gewährung der Prozesskostenhilfe bei Rechtsstreitigkeiten ;
· Unterhaltsansprüche Dritter gegen den Betreuten ;
· Pfändungsfreigrenzen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ;
· Honoraransprüche des Betreuers gegen den Betreuten.

Auch weitere Ansprüche, z.B. auf Gewährung von Wohngeld,
Ausbildungshilfe nach dem BAFöG, Befreiungen von Rundfunkund
Fernsprechgebühren, sind einkommens- und vermögensabhängig.
Durchweg ist zu unterscheiden zwischen dem Einsatz der laufenden
Einkünfte des Betreuten und dem Einsatz seines Vermögens. Im ersten Fall
ist die Rede überwiegend vom Selbstbehalt bzw. anrechnungsfreien
Einkommen, das dem Betreuten verbleiben muss, im zweiten Fall von seinem
nicht angreifbaren Schonvermögen.

  > Selbstbehalt und Schonvermögen im Sozialhilferecht

Welches Einkommen bei der Gewährung von Sozialhilfe anrechnungsfrei
bleibt, ergibt sich aus §§ 85ff SGB XII. Die Regelung ist sehr
differenziert, auf sie wird deshalb in einem gesonderten Beitrag näher
einzugehen sein. Die Höhe des Schonvermögens ist in § 90 SGB XII i. V.
m. § 1 der dazu ergangenen Verordnung geregelt. Dabei ist auf folgendes
besonders hinzuweisen:

- das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII zum Schonvermögen gezählte "
angemessene Hausgrundstück " (eingeschlossen sind natürlich auch
Eigentumswohnungen) wird nur solange geschont, als es tatsächlich vom
Hilfebedürftigen bzw. Betreuten bewohnt wird oder nach dessen  Tod von
Angehörigen bewohnt werden soll. Gibt der Hilfebedürftige im
Zusammenhang mit seinem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim seine
bisherige Wohnung endgültig auf, so endet die Schonung, falls nicht
festgestellt werden kann, dass die Wohnung nach dem Tod des
Hilfebedürftigen von Angehörigen übernommen werden soll.
Als angemessene Hausgröße gelten gem. § 39 des 2. WoBauG bei Eigenheimen
130 qm Wohnfläche, bei Eigentumswohnungen 120 qm. Leben mehr als 4
Personen im Haushalt, erhöht sich die Wohnfläche je Person um weitere 20
qm. Ist häusliche Pflege für eine der in der Wohnung lebenden Personen
erforderlich, erhöht sich die angemessene Wohnfläche um 20 %, auf 156 qm
bei Häusern und 144 qm bei Eigentumswohnungen. Bei ständiger
Betreuungsnotwendigkeit durch eine Pflegeperson ist eine weitere
Erhöhung um 20 qm sachgerecht. Die Größe des Grundstücks hat den
Gepflogenheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaues zu entsprechen;
als angemessen gelten in der Regel bei einem Reihenhaus 250 qm, einem
Reihenendhaus/einer Doppelhaushälfte 350 qm und einem freistehenden Haus
500 qm .

- Was als " kleinerer Barbetrag " im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
anzusehen ist, wird in § 1 der VO zu dieser Bestimmung näher geregelt.
Er beträgt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 1600 Euro; bei der Hilfe in
besonderen Lebenslagen 2600 Euro, jeweils zuzüglich 614 Euro für den
Ehegatten und je 256 Euro für jede überwiegend unterhaltene weitere
Person. Dies sind in der Regel die minderjährigen Kinder. Eine Erhöhung
bei besonderen Notlagen ist im Einzelfall möglich.

Im Betreuungsrecht sind die Schonvermögenssätze maßgebend, die bei
Hilfen in besonderen Lebenslagen gelten.

  > Finanzielle Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe richtet sich der Einsatz von
Einkommen und Vermögen des Antragstellers nach § 115 ZPO. Die Berechnung
knüpft dabei an die Sätze nach §§ 85 ff SGB XII an.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  > Selbstbehalt bei Unterhaltsansprüchen

Der Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen von Kindern,
geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, Eltern und Müttern nicht
ehelicher Kinder des Betreuten ist vom OLG Düsseldorf in der [... weiterlesen ...]

  > Die Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen bezeichnen den Teil des Einkommens eines
Schuldners, der nicht gepfändet werden darf. Sie sind [... weiterlesen ...]

  > Der Honoraranspruch des Betreuers

Die Vergütung eines für ihn bestellten Berufsbetreuers muss ein
Betreuter, solange er nicht mittellos ist, gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1,
1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 S. 1 BGB aus seinem Einkommen und Vermögen
bezahlen. Welche Mittel einzusetzen sind, regelt [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=BN

************************************************************************

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
 Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Rechtsberatung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
 zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

 Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
 Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
 ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************************

*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382
                 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz;
                 ggf. abweichender Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Finanztest und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen
Das könnte Sie auch interessieren
Wann liegt ein besonders schwieriger Fall ...
Kostenloser Newsletter zum Betreuungsrecht:
 

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben