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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2008]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                           August 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Mitbesitzberechtigung am Haus des nichtehelichen Partners einer
Betreuten entfällt mit Umzug in ein Pflegeheim

a) Steht die von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so
beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partner im Zweifel
auf tatsächlicher, nicht auf vertraglicher Grundlage. Der Abschluss
eines Leihvertrages über den gemeinsam genutzten Wohnraum ist zwischen
den Partnern zwar grundsätzlich möglich. Zu seiner Annahme bedarf es
jedoch besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte, die erkennbar werden
lassen, dass die Partner gerade die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leistungsgefüge ausnehmen und
rechtlich bindend regeln wollen.

b) Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
Dritter zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und
Wohnungsangelegenheiten bestellt und für diese Bereiche ein
Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so kann der Betreuer, wenn der
Betreute in ein Pflegeheim umzieht, von dem anderen Partner gemäß § 985
BGB die Herausgabe der im Alleineigentum des Betreuten stehenden und bis
dahin gemeinsam genutzten Wohnung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn
die Partner generell oder für diesen Fall eine anderweitige und auch den
Betreuer bindende rechtliche Regelung (etwa durch Einräumung eines
Wohnrechts) getroffen haben.

c) Vom Zeitpunkt des Umzugs des Betreuten und dem Herausgabeverlangen
seines Betreuers an ist der in dem Haus verbliebene Partner gemäß § 987
BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet.

BGH, 30.4.2008 - Az: XII ZR 110/06

 >> Pflegeheim muss nicht über Sozialleistungen beraten

Der Träger eines Pflegeheims ist nicht verpflichtet, Heimbewohner oder
deren Betreuer zu beraten, wenn die Antragsberechtigung für
Sozialleistungen (Wohngeld) bei Heimbewohnern vorliegt. Eine solche
Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Heimvertrag oder dem
Umstand, dass der Verein gegenüber der zuständigen Gemeinde einen Antrag
auf Pflegewohngeld stellt und erhält. Diese sind Investitionskosten, die
als Anspruchsberechtigten den Trägern von Pflegeheimen zustehen.

LG Bielefeld, 15.11.2007 - Az: 7 O 435/06

 >> Erweiterung auf Aufgabenkreis Gesundheitssorge und
Aufenthaltsbestimmung geht nicht ohne weiteres

Soll ein Betroffener für eine Heilbehandlung untergebracht werden und
hierfür die Betreuung auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und
Aufenthaltsbestimmung erweitert werden, so ist dies nur dann
erforderlich, wenn die Heilbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung
überhaupt in Frage kommt. Die bedeutet, dass die Behandlung nach
vorläufiger Einschätzung erfolg verspricht sowie nach dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint.

OLG Schleswig-Holstein, 19.4.2007 - Az: 2 W 5/07

 >> Unterbringung nicht ohne Behandlungskonzept

Damit für eine Heilbehandlung die notwendige Unterbringungsgenehmigung
erteilt werden kann, ist es erforderlich, dass sich aus den
festgestellten Tatsachen die Erforderlichkeit der Heilbehandlung unter
Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ergibt. Darüber
hinaus ist grundsätzlich ein konkretes Behandlungskonzept darzulegen.

OLG Schleswig-Holstein, 23.3.2007 - Az: 2 W 61/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen erfordert Zustimmung des
Vormundschaftsgerichts

 >> Kein vollständiger Abbruch der Versorgung per Magensonde

 >> Klinikaufenthalt - Wo liegt der Lebensmittelpunkt?

 >> Zwangsbehandlung - Was ist zu beachten?

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 650 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen
betreten oder sie durchsuchen?

Eine Betreuerbestellung kommt nicht in Betracht, wenn die Maßnahme
ungeeignet ist, den damit angestrebten Zweck zu erreichen (Vgl BayObLGZ
FamRZ 1994, 1551). Nach hM ist dies beispielsweise dann der Fall, wenn
die Erfüllung der dem Betreuer übertragenen Aufgabe ein zwangsweises
Betreten der Wohnung des Betreuten erfordert, da das Betreuungsrecht
keine Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung
(Art 13 GG) bietet.

Ob das Vormundschaftsgericht bei bestehender Betreuung dem Betreuer eine
Erlaubnis erteilen darf, die Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen
zu betreten, ist streitig und wird wohl von der h.M. ebenfalls verneint:

"§ 1896 BGB gibt grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage dafür, den
Betreuer zu ermächtigen, das Wohnhaus des Betreuten gegen dessen Willen
zwangsweise öffnen zu lassen, um es - etwa zu Verkaufszwecken - zu
betreten.

Schlesw.-Holst. OLG, Beschluss vom 7. 11. 2007 - 2 W 196/07"

"Gehören die Wohnungsangelegenheiten zum Aufgabenbereich des Betreuers,
kann dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe mit Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts auch gegen den Willen des Betreuten dessen
Wohnung betreten.
LG Freiburg, Beschluß vom 25. 2. 2000 - 4 T 349 u. 350/99"

"1. Die Entrümpelung einer Wohnung kann grundsätzlich als Aufgabenkreis
eines Betreuers bestimmt werden.
2. Die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über eine
Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen und Betreten der
Wohnung des Betroffenen auch gegen dessen Willen können nicht zur
Ermöglichung der Durchführung der Entrümpelung einer Wohnung bestimmt
werden, wenn nicht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der
Betroffenen durch die Vermüllung verursacht ist.
BayObLG, Beschluß vom 19. 6. 2001 - 3 Z BR 125/01"

Geht man von Zulässigkeit aus, muss dem Betreuer in jedem Fall der
Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" übertragen sein, der allgemeine
Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" reicht nicht aus. Darüber
hinaus wird z. T. auch die Übertragung eines besonderen Aufgabenkreises
"Zutritt zur Wohnung" verlangt. Der Betreuer kann dann in einem
besonderen Verfahren zur Ausübung von Zwang beim Zutritt zu der Wohnung
ermächtigt werden. Dabei muss das Vormundschaftsgericht die
Erforderlichkeit (z. B. zur Entmüllung, um Reparaturen durchzuführen,
drohende Schäden zu verhindern, den Betreuten zu versorgen usw.), die
Verhältnismäßigkeit und die Zumutbarkeit des zwangsweisen Zutritts zur
Wohnung konkret prüfen. Gewalt gegen die Person des Betreuten wird dem
Betreuer damit aber nicht gestattet. Hierfür ist gem. § 33 Abs.2 FGG auf
Grund einer weiteren Entscheidung des Vormundschaftsgerichts der
Gerichtsvollzieher zuständig, der auch die Hilfe der Polizei in Anspruch
nehmen kann. Das gewaltsame Betreten und/oder Durchsuchen der Wohnung
ist ohne die oben beschriebene Genehmigung dann erlaubt, wenn ein
Notstand vorliegt, der Betreuer beispielsweise konkrete Anhaltspunkte
hat, dass sich der Betreute in einem lebensbedrohlichen Zustand in der
verschlossenen Wohnung befindet oder etwa Brandgefahr besteht.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Der Honoraranspruch des Betreuers

Die Vergütung eines für ihn bestellten Berufsbetreuers muss ein
Betreuter, solange er nicht mittellos ist, gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1,
1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 S. 1 BGB aus seinem Einkommen und Vermögen
bezahlen. Welche Mittel einzusetzen sind, regelt § 1836c BGB. Die
Mittellosigkeit richtet sich nach den [... weiterlesen ...]

 >> Höhere Stundensätze bei vermögenden Betreuten?

Bis zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz konnte das
Vormundschaftsgericht dem Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten
höhere Stundensätze zubilligen als dies im Berufsvormündergesetz
vorgesehen war.
Nach § 4 VBVG gibt es dagegen diese Möglichkeit nicht mehr. Zwar lässt §
3 Abs. 3 VBVG für Berufsvormünder [... weiterlesen ...]

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