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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2006]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht              Oktober 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.net                          *
* ISSN: 1511-8967                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer und
    Vergütung

Auch beim Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer
bemißt sich die Vergütung nach der Dauer seit Beginn der
Begründung des Betreuungsverhältnisses. Es kommt somit
nicht auf die Dauer der Tätigkeit des Anspruchsstellers an.

OLG Köln, 19.6.2006 - Az: 16 Wx 120/06

 >> Notgeschäftsführung nach Tod des Betreuten und Vergütung

Bei einer Notgeschäftsführung (§§ 1908i, 1893 Abs. 1 und
1698b BGB) handelt es sich um die Erfüllung einer gesetz-
lichen Pflicht des Betreuers, die den Zeitraum der Betreuung
über den Tod des Betreuten hinausschiebt. Somit ist der
Betreuer für diesen Zeitraum nach Maßgabe der Pauschal-
regelung des § 5 VBVG zu vergüten.

LG Stendal, 16.3.2006 - Az: 25 T 258/05

 >> Sechs Monate in der Psychiatrie und kein Ende - kein
    vorübergehender Verbleib!

Der gewöhnliche Aufenthalt eines Betreuten, der aufgrund
eines Unterbringungsbefehls über sechs Monate in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht ist und mit dessen
weiteren Aufenthalt dort zu rechnen ist, verlagert sich in
die Klinik. Bei einer solchen Zeitspanne kann nicht mehr
von einem nur vorübergehenden Verbleib ausgegangen werden.
Daher ist der Betreuer wie bei einer Heimunterbringung zu
vergüten.

OLG Köln, 9.6.2006 - Az: 16 Wx 104/06

 >> Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung

Es gilt für das Verfahren über den Antrag auf Aufhebung der
Betreuung der Grundsatz der Amtsermittlung. Will das Vor-
mundschaftsgericht dem Antrag nicht entsprechen, so bestehen
keine besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Liegt das letzte Gutachten mehr als 1 1/2 Jahre zurück und
sind aus dem Schreiben des Betroffenen Anhaltspunkte für
paranoide Vorstellungen erkennbar, so ist es nicht zu
beanstanden, wenn zur Aufklärung der weiteren Erforderlich-
keit der Betreuung vom Tatrichter ein Sachverständigen-
gutachten in Auftrag gegeben wird.

OLG München, 22.12.2005 - Az: 33 Wx 176/05

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Sendechip für Betreuten - freiheitsentziehende Maßnahme?
 >> Vereinsbetreuer, wenn Verein die Anerkennung als
    Betreuungsverein fehlt?
 >> Betreuer gegen den Willen des Betreuten?
 >> Vergütung zurückforderbar?

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 500 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Darf der Betreuer Gegenstände des Betreuten gegen dessen
    Willen an sich nehmen oder wegwerfen?
    (Problem der Entmüllung)

Die Problematik kann auftreten, wenn der Betreuer Unterlagen
zum Vermögen, die dem Betreuten gehören und die dieser in
Besitz hat, an sich nehmen möchte, weil er sie zur Vermögens-
verwaltung benötigt. Dieselben in der Rechtsprechung weit-
gehend ungeklärten Rechtsfragen stellen sich aber auch, wenn
der Betreuer die Wohnung des Betreuten - etwa zum Zwecke der
Entmüllung - räumen lassen will. Vom Betreuer ist dabei in
jedem Fall folgendes zu beachten:

1. dem Betreuer muss der Bereich der Vermögensangelegenheiten
übertragen sein. Zwar mag bei der Entmüllung einer Wohnung
der gesundheitliche Aspekt im Vordergrund stehen ; da aber
Gegenstände entsorgt werden sollen, die im Eigentum des
Betreuten stehen, sind von ihm auch Verfügungen über dessen
Vermögen zu treffen. Dabei handelt es sich nicht nur um
tatsächliche Vorgänge sondern um Willenserklärungen.

2. Wenn die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten nicht
zweifelsfrei feststeht, benötigt der Betreuer deshalb, um
gegen den Willen des Betreuten handeln zu können, gem.
§ 1903 BGB einen Einwilligungsvorbehalt. Dasselbe dürfte,
wenn auch rechtlich weniger sicher, dann gelten, wenn der
Betreuer Unterlagen des Betreuten gegen dessen erklärten
Willen in Besitz nehmen möchte.

3. auch nach Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes ist
der Betreuer nicht berechtigt, in den beschriebenen Fällen
körperlichen Widerstand des Betreuten zu brechen. Eine
Rechtfertigung unter Notstandsgesichtspunkten wird in den
wenigsten Fällen möglich sein. Die Hilfe der Polizei kann
in Entmüllungsfällen dann beansprucht werde, wenn durch das
Verhalten des Betreuten ein polizeiwidriger Zustand
geschaffen worden ist, etwa durch Verstöße gegen Abfall-,
gesundheitspolizeiliche oder Umweltschutzvorschriften.
Ansonsten kann das Vormundschaftsgericht dem Betreuer durch
besonderen Beschluss gem. § 33 FGG gestatten, dass Gewalt
gegen die Person des Betreuten gebraucht wird. Zuständig
für die Gewaltanwendung ist dann der Gerichtsvollzieher,
der auch die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen kann.

 >> Vergütung für Betreuer als Ausgleich für die
    Mehrwertsteuererhöhung anheben

Als Ausgleich für die ab Januar kommenden Jahres geltende
Mehrwertsteuererhöhung sollen die Inklusivstundensätze für
Berufsbetreuungen pflegebedürftiger Menschen angehoben
werden. Die fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetz-
entwurf (16/2649). Sie erläutern, die gesetzlich fest-
gesetzten Inklusivstundensätze bei der Betreuung in Heimen
oder von zu Hause lebenden Menschen markiere jetzt schon
die untere Grenze der Vergütung. Die Nettostundensätze seien
bereits von vielen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis
als "kaum noch ausreichend" kritisiert worden. Bei einer
weiteren Reduzierung dieser Stundensätze würde das
Betreuungswesen in seiner jetzigen, qualifizierten Form
insgesamt in Frage gestellt. Mit der vorgesehenen Anhebung
der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte würde für berufs-
mäßig geführte Betreuungen diese Realabsenkung der
Nettostundensätze Realität.
Dann ginge - vorausgesetzt, der Inklusivstundensatz bleibe
unverändert - die Anhebung zu Lasten freiberuflich
arbeitender Berufsbetreuer.

Quelle: PM Bundestag

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Wann verjähren die Vergütungsansprüche von Betreuern?
 >> Wann erlischt der Vergütungsanspruch des Betreuers?

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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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