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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht
April 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.net
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* ISSN: 1511-8967
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*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Keine freien Mitarbeiter
Vereinsbetreuer kann nur sein, wir in einem
Arbeitsverhält-
nis zum Betreuung vereint steht. Diese Voraussetzung
ist bei
einem freien Mitarbeiter nicht gegeben.
OLG Hamm - Az: 15 W 86/00
>> Zusätzliche Sozialhilfe ist
möglich
Bezieht ein Pflegebedürftiger, der zu
Hause versorgt wird,
Sachleistungen aus der Pflegeversicherung,
kann für den
dadurch nicht gedeckten Pflegeaufwand ein
Anspruch auf
Gewährung von Sozialhilfe nach §
69b I 2 BSHG bestehen.
BVerwG - Az: 5 C 34/99
>> Schlußrechnung - Klar und übersichtlich
muss sie sein
Die Schlussrechnung, die der Betreuer nach
Beendigung der
Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen
muss, muss
die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so
klar und über-
sichtlich darstellen, das das Vormundschaftsgericht
einen
Überblick über alle Vorgänge
erhält. Die bloße Vorlage von
Unterlagen und Belegen genügt nicht.
BayObLG - Az: 3 Z BR 229/00
>> Auswahl des Betreuers - Amtsbetreuung
nur ausnahmsweise
Auch als vorläufiger Betreuer darf die
Betreuungsstelle nur
dann bestellt werden, wenn eine geeignete
natürliche Person
oder ein Betreuungsverein nicht zur Verfügung
steht. Der
Umfang entsprechender Ermittlungen richtet
sich nach der
jeweiligen Eilbedürftigkeit im Einzelfall.
BayObLG - Az: 3 Z BR 4/00
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>> Keine „Zwangsscheidung“ einer Lebenspartnerschaft
durch
Betreuer
>> Berufsbetreuer sind keine Freiberufler
>> Dipl.-Ing. kriegt mehr Geld!
>> Betreuungsverein wie Berufsbetreuer
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*2* Das Thema des Monats
>> Betreuungsrecht wird modernisiert
Das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat am 18.3.2005
auch den Bundesrat passiert. Die Vorschriften werden zum
1. Juli 2005 in Kraft treten.
„Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen
noch
besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie
sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensverein-
fachung im Betreuungswesen.
Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche
zu
konzentrieren – auf das Wohl der Betreuten“, erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der
Länder, durch eine Pauschalierung der Vergütung und des
Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der
Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vor-
mundschaftsgerichte und Berufsbetreuerinnen und -betreuer
müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und
Kontrolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen
gefahrenen Kilometer aufhalten. Statt dessen sorgen künftig
Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und
Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Ver-
fahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden
Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die
Betreuten zuhause oder im Heim leben.
Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl
der
Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechts-
pflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen.
Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht,
indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und
Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden
künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer
Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger
einen
anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu
besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst
nicht mehr in der Lage sein sollten. „Es ist immer besser,
man wählt sich die Person, die einen vertreten soll, selbst
aus - statt dann im Ernstfall einen gerichtlich bestellten
Berufsbetreuer zu bekommen, den man nicht kennt“, sagte die
Ministerin.
Quelle: PM des BMJ
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>> Aufgabenkreis Vermögenssorge
>> Aufgabenkreis Vermögenssorge: Checkliste
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