[AnwaltOnline - Betreuungsrecht April 2005]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht April 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.net *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Keine freien Mitarbeiter
Vereinsbetreuer kann nur sein, wir in einem Arbeitsverhält-
nis zum Betreuung vereint steht. Diese Voraussetzung ist bei
einem freien Mitarbeiter nicht gegeben.OLG Hamm - Az: 15 W 86/00
>> Zusätzliche Sozialhilfe ist möglich
Bezieht ein Pflegebedürftiger, der zu Hause versorgt wird,
Sachleistungen aus der Pflegeversicherung, kann für den
dadurch nicht gedeckten Pflegeaufwand ein Anspruch auf
Gewährung von Sozialhilfe nach § 69b I 2 BSHG bestehen.BVerwG - Az: 5 C 34/99
>> Schlußrechnung - Klar und übersichtlich muss sie sein
Die Schlussrechnung, die der Betreuer nach Beendigung der
Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen muss, muss
die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und über-
sichtlich darstellen, das das Vormundschaftsgericht einen
Überblick über alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von
Unterlagen und Belegen genügt nicht.BayObLG - Az: 3 Z BR 229/00
>> Auswahl des Betreuers - Amtsbetreuung nur ausnahmsweise
Auch als vorläufiger Betreuer darf die Betreuungsstelle nur
dann bestellt werden, wenn eine geeignete natürliche Person
oder ein Betreuungsverein nicht zur Verfügung steht. Der
Umfang entsprechender Ermittlungen richtet sich nach der
jeweiligen Eilbedürftigkeit im Einzelfall.BayObLG - Az: 3 Z BR 4/00
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diesen Monat zusätzlich:
>> Keine „Zwangsscheidung“ einer Lebenspartnerschaft durch
Betreuer
>> Berufsbetreuer sind keine Freiberufler
>> Dipl.-Ing. kriegt mehr Geld!
>> Betreuungsverein wie Berufsbetreuer behandeln!Das Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektIm Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt über 400 Urteile.Weitere aktuelle Urteile
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************************************************************>> Betreuungsrecht wird modernisiert
Das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat am 18.3.2005
auch den Bundesrat passiert. Die Vorschriften werden zum
1. Juli 2005 in Kraft treten.„Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch
besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie
sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensverein-
fachung im Betreuungswesen.
Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche zu
konzentrieren – auf das Wohl der Betreuten“, erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der
Länder, durch eine Pauschalierung der Vergütung und des
Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der
Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vor-
mundschaftsgerichte und Berufsbetreuerinnen und -betreuer
müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und
Kontrolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen
gefahrenen Kilometer aufhalten. Statt dessen sorgen künftig
Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und
Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Ver-
fahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden
Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die
Betreuten zuhause oder im Heim leben.Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl der
Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechts-
pflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen.Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht,
indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und
Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden
künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer
Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen
anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu
besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst
nicht mehr in der Lage sein sollten. „Es ist immer besser,
man wählt sich die Person, die einen vertreten soll, selbst
aus - statt dann im Ernstfall einen gerichtlich bestellten
Berufsbetreuer zu bekommen, den man nicht kennt“, sagte die
Ministerin.Quelle: PM des BMJ
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>> Aufgabenkreis Vermögenssorge
>> Aufgabenkreis Vermögenssorge: ChecklisteDas Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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