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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht
Juni 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net
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* ISSN: 1511-8967
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Grundstücksverkauf bei Betreuung
Hat ein Betreuer einen Verkaufsvertrag über
ein Grundstück
eines Betreuten abgeschlossen, so richtet
sich die
Genehmigung vorrangig nach den Wünschen
des Betreuten,
sofern diese nicht dem Wohl des Betreuten
zuwiderlaufen und
es dem Betreuer zuzumuten ist.
BayObLG – Az: 3Z BR 234/97
>> Wann kann der Betreuer die Post kontrollieren?
Dem Betreuer kann die Befugnis zur Entgegennahme,
zum Öffnen
und Anhalten der Post des Betreuten nur dann
übertragen
werden, wenn ansonsten die Aufgaben des Betreuers
nicht zum
Wohle des Betreuten erfüllt werden können.
BayObLG – Az: 3Z BR 249/96
>> Unterbringung nur mit Verweis auf
Fehlhandlungen?
Soll eine Unterbringung erfolgen, so ist in
die voraus-
gesetzte krankheitsbedingte erhebliche und
anders nicht
abwendbare Gefährdung nicht ausreichend
mit einem Hinweis
auf Eigen- oder Fremdgefährdung durch
Fehlhandlungen
begründet.
OLG Schleswig-Holstein – Az: 2 W 77/03
>> Bei Sondenernährung keine Verpflegungskosten
Eine vom einem mit Sondennahrung künstlich
ernährten Pflege-
heimbewohner nicht in Anspruch genommene
Verpflegung muß
nicht bezahlt werden.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Heimträger
dennoch die
allgemeinen Verpflegungskosten zusätzlich
abgerechnet.
Die Revision des Heimträgers wurde vom
BGH zurückgewiesen.
BGH - Az: III ZR 68/03
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>> Wenn der Betreuer Grundstücke
verkauft…
>> Ehescheidung eines Betreuten
>> Vormundschaftsgericht und Abbruch
lebensverlängernder
Maßnahmen
>> Haften Erben für die Vergütung
des Betreuers?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Erster Teil einer öffentlichen Anhörung zum Betreuungs-
recht
Am Mittwoch, dem 26. Mai, fand um 13 Uhr im Raum 1.228 des
Jakob-Kaiser-Hauses der erste Teil einer Öffentlichen An-
hörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2494) zur
Änderung der Betreuungsrechts statt.
Eingeladen waren neun Sachverständige, darunter Richter,
Rechtsanwälte, der Direktor des Deutschen Caritasverbandes
und der Vorsitzende der Bonner Initiative gegen Gewalt im
Alter. Der Bundesrat hatte bei Vorlage des Gesetzentwurfes
darauf hingewiesen, die Kosten der Länder für das
Betreuungsverfahren seien überproportional zur Entwicklung
der Betreuungsfälle "explosionsartig" gestiegen.
Eine entsprechende Verbesserung der Situation der
Betroffenen stehe dem nicht gegenüber. Auch der erhebliche
Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der
Ver-
gütungsabrechnungen der Berufsbetreuer verbrauche wertvolle
personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den
betroffenen Menschen zugute komme.
Im Wesentlichen sei daran gedacht, die Vorsorgevollmacht als
private Regelung zu stärken und eine gesetzliche Ver-
tretungsmacht, insbesondere für Ehegatten, einzuführen.
Der
Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck
seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts werde klar-
gestellt und das Prinzip der Rehabilitation konkretisiert.
Die Bundesregierung hatte seinerzeit erklärt, sie begrüße
die Zielrichtung des Entwurfs, die vorhandenen Instrumente
zur Betreuungsvermeidung zu stärken. Ebenso teile sie die
Auffassung, die angestrebte Entbürokratisierung des
Betreuungswesens in Angriff zu nehmen, bei der vor allem die
Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes der
Berufsbetreuer als ein geeignetes Mittel erscheine. Gegen
einzelne Vorschläge des Entwurfes habe die Regierung jedoch
"grundsätzliche Bedenken".
Das betreffe unter anderem die Einführung einer gesetzlichen
Vertretungsmacht für Ehegatten und Lebenspartner im Bereich
der Vermögenssorge sowie die gerichtliche Genehmigung bei
der zwangsweisen Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung.
Der zweite Teil der Anhörung ist für Mittwoch, den 16.
Juni,
vorgesehen.
Quelle: PM Bundestag
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diesen Monat zusätzlich:
>> Vordrucke für Vergütungsabrechnungen und Registrierung
von Vorsorgeverfügungen
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