[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juni 2004]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juni 2004 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Grundstücksverkauf bei Betreuung
Hat ein Betreuer einen Verkaufsvertrag über ein Grundstück
eines Betreuten abgeschlossen, so richtet sich die
Genehmigung vorrangig nach den Wünschen des Betreuten,
sofern diese nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen und
es dem Betreuer zuzumuten ist.BayObLG – Az: 3Z BR 234/97
>> Wann kann der Betreuer die Post kontrollieren?
Dem Betreuer kann die Befugnis zur Entgegennahme, zum Öffnen
und Anhalten der Post des Betreuten nur dann übertragen
werden, wenn ansonsten die Aufgaben des Betreuers nicht zum
Wohle des Betreuten erfüllt werden können.BayObLG – Az: 3Z BR 249/96
>> Unterbringung nur mit Verweis auf Fehlhandlungen?
Soll eine Unterbringung erfolgen, so ist in die voraus-
gesetzte krankheitsbedingte erhebliche und anders nicht
abwendbare Gefährdung nicht ausreichend mit einem Hinweis
auf Eigen- oder Fremdgefährdung durch Fehlhandlungen
begründet.OLG Schleswig-Holstein – Az: 2 W 77/03
>> Bei Sondenernährung keine Verpflegungskosten
Eine vom einem mit Sondennahrung künstlich ernährten Pflege-
heimbewohner nicht in Anspruch genommene Verpflegung muß
nicht bezahlt werden.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Heimträger dennoch die
allgemeinen Verpflegungskosten zusätzlich abgerechnet.
Die Revision des Heimträgers wurde vom BGH zurückgewiesen.BGH - Az: III ZR 68/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wenn der Betreuer Grundstücke verkauft…
>> Ehescheidung eines Betreuten
>> Vormundschaftsgericht und Abbruch lebensverlängernder
Maßnahmen
>> Haften Erben für die Vergütung des Betreuers?Das Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Erster Teil einer öffentlichen Anhörung zum Betreuungs-
rechtAm Mittwoch, dem 26. Mai, fand um 13 Uhr im Raum 1.228 des
Jakob-Kaiser-Hauses der erste Teil einer Öffentlichen An-
hörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2494) zur
Änderung der Betreuungsrechts statt.
Eingeladen waren neun Sachverständige, darunter Richter,
Rechtsanwälte, der Direktor des Deutschen Caritasverbandes
und der Vorsitzende der Bonner Initiative gegen Gewalt im
Alter. Der Bundesrat hatte bei Vorlage des Gesetzentwurfes
darauf hingewiesen, die Kosten der Länder für das
Betreuungsverfahren seien überproportional zur Entwicklung
der Betreuungsfälle "explosionsartig" gestiegen.
Eine entsprechende Verbesserung der Situation der
Betroffenen stehe dem nicht gegenüber. Auch der erhebliche
Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der Ver-
gütungsabrechnungen der Berufsbetreuer verbrauche wertvolle
personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den
betroffenen Menschen zugute komme.
Im Wesentlichen sei daran gedacht, die Vorsorgevollmacht als
private Regelung zu stärken und eine gesetzliche Ver-
tretungsmacht, insbesondere für Ehegatten, einzuführen. Der
Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck
seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts werde klar-
gestellt und das Prinzip der Rehabilitation konkretisiert.
Die Bundesregierung hatte seinerzeit erklärt, sie begrüße
die Zielrichtung des Entwurfs, die vorhandenen Instrumente
zur Betreuungsvermeidung zu stärken. Ebenso teile sie die
Auffassung, die angestrebte Entbürokratisierung des
Betreuungswesens in Angriff zu nehmen, bei der vor allem die
Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes der
Berufsbetreuer als ein geeignetes Mittel erscheine. Gegen
einzelne Vorschläge des Entwurfes habe die Regierung jedoch
"grundsätzliche Bedenken".
Das betreffe unter anderem die Einführung einer gesetzlichen
Vertretungsmacht für Ehegatten und Lebenspartner im Bereich
der Vermögenssorge sowie die gerichtliche Genehmigung bei
der zwangsweisen Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung.
Der zweite Teil der Anhörung ist für Mittwoch, den 16. Juni,
vorgesehen.Quelle: PM Bundestag
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diesen Monat zusätzlich:
>> Vordrucke für Vergütungsabrechnungen und Registrierung
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