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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Mai 2004]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                  Mai 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.net                          *
* ISSN: 1511-8967                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Anhörung vor Abgabe des Betreuungsverfahrens notwendig?

Ist der Betroffene aufgrund psychischer Erkrankung,
geistiger oder seelischer Behinderung nicht fähig, zu
begreifen, dass zukünftig ein anderes Gericht für ihn tätig
werden soll, so kann die Anhörung des Betroffenen unter-
bleiben. Für das Abgabeverfahren ist keine Verfahrens-
pflegerbestellung notwendig.

BayObLG – Az: 3Z AR 6/98

 >> Sammelkonto für das Geld der Betreuten zulässig?

Das Geld von mehreren Betreuten darf grundsätzlich nicht mit
einem Sammelkonto verwaltet werden. Dies gilt auch dann,
wenn durch interne Buchführung eine Zuordnung jeden Betrags
zum jeweiligen Betreuten jederzeit zweifelsfrei möglich ist.

OLG Köln – Az: 16 Wx 139/96 sowie 16 Wx 140/96

 >> Beschwerderecht für Angehörige

Hat die Tochter des Betreuten die Entlassung des bestellten
Betreuers begehrt und vorgeschlagen, sie selbst als
Betreuerin zu bestellen, so steht ihr gegen eine Ent-
scheidung kein Beschwerderecht zu.
Soll mit der Beschwerde auch eine Erweiterung der Betreuung
auf weitere Aufgabenkreise erfolgen, so erledigt sich die
Hauptsache des Beschwerdeverfahrens, wenn aufgrund neuer
Umstände ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.

BayObLG – Az: 3Z BR 86/97

 >> Wenn der Betreute einen Betreuervorschlag macht...

Macht ein Betroffener einen ernsthaften Vorschlag, eine
Person als Betreuer zu bestellen, die hierfür auch geeignet
ist, so kann nicht angenommen werden, daß die Bestellung der
vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft,
nur weil Personen vorhanden sind, die noch geeigneter
wären.

BayObLG – Az: 4Z BR 33/98

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Verein bei Betreuung immer zweite Wahl?
 >> Totalbetreuung und Ihre Voraussetzungen
 >> Wenn der Betreute den Betreuer bezahlt – höhere Stunden-
    sätze?
 >> Darf Alleinerbe in die Betreuerakten sehen?

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Was wird aus dem Wahlrecht des Betreuten?

Auf das aktive und passive Wahlrecht wirkt sich die
Betreuung nicht aus, wenn sie auf einzelne Aufgabengebiete
beschränkt ist. Erst wenn der Betroffene mit allen Aufgaben-
bereichen unter Betreuung steht, verliert er das Wahlrecht.
Gem. § 13 BWG (s.u.) sind Personen, die unter Totalbetreuung
stehen, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Die Frage der Geschäftsfähigkeit ist dabei irrelevant; ein
Einwilligungsvorbehalt ist nicht erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für ver-
fassungsgemäß, nachdem es eine Vorlage hierzu nicht
angenommen hat (s.u.).

Anlage 1

§ 13 BWG Ausschluss vom Wahlrecht

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegen-
   heiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige
   Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Auf-
   gabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905
   des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten
   nicht erfasst,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Ver-
   bindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem
   psychiatrischen Krankenhaus befindet.
4. (weggefallen)

Anlage 2

Unzulässige Vorlagen zu den Fragen, ob die Bestimmungen des
§ 1896 I 1, II und des § 1908d III BGB im Falle der An-
ordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten eines
Volljährigen mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten
Gebot der Gesetzesbestimmtheit und Art. 2 I GG in Einklang
stehen und ob der gesetzliche Ausschluß des in allen seinen
Angelegenheiten betreuten Volljährigen vom Wahlrecht ver-
fassungsrechtlich zulässig ist.

BVerfG, 23.06.1999, 1 BvL 28/97, 30/97
NJW-RR 1999, 1593

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Rechtsgeschäfte mit Personen, die unter Betreuung stehen

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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