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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht
August 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net
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* ISSN: 1511-8967
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Einsatz des eigenen Vermögens
für Betreuungskosten
Eigenes Vermögen muß ein
Betreuter, der Eingliederungshilfe
in einer Werkstatt für Behinderte erhält,
nur insoweit ein-
setzen, als es neben dem Schonbetrag (EUR
2.301) auch den
gem. § 88 Abs.3 S. 3 BSGH regelmäßig
zu belassenden Betrag
von EUR 23.010 übersteigt.
BayObLG - Az: 3Z BR 207/02
>> Betreuervorschlag ist bindend
Wird gegenüber dem Vormundschaftsgericht
vom Betroffenen
ein Vorschlag gemacht, eine bestimmte Person
zur Betreuung
einzusetzen, so hat dieser Vorschlag auch
dann Vorrang, wenn
der Betroffene geschäftsunfähig
ist. Dem Vorschlag ist daher
grundsätzlich zu entsprechen, sofern
keine gewichtigen
Gründe gegen die vorgeschlagene Person
sprechen.
OLG Zweibrücken - Az: 3 W 14/02
>> Aufwandsentschädigung für
Eltern
Auch einer Mutter, die ihren Sohn betreut,
steht die
pauschale Entschädigung zu, da es keinen
Grund gibt, Ange-
hörige schlechter als andere Personen
zu stellen.
BayObLG - Az: 3 ZBR 262/95
>> Mündelgeldanlage in Fonds
Die vormundschafsgerichtliche Genehmigung
der Mündelgeld-
anlage in Aktienfonds ist möglich. Eine
Ablehnung durch das
Vormundschaftsgericht kann nicht allein mit
einem Hinweis
auf das Risiko von Kursschwankungen erfolgen.
Eine sach-
gerechte Abwägung ist im Einzelfall
schon wegen der wirt-
schaftlichen Vorteile vorzunehmen.
OLG Köln - Az: 16 WX 93/00
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Heirat eines Betreuten
>> Vorläufige Unterbringung
>> Anfechtbarkeit der Betreuerentlassung
durch Angehörige
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Wie ist die Rechtslage beim Abbruch lebensverlängernder
Maßnahmen?
Die Frage, ob ein Betreuer, dem der Aufgabenbereich der
Gesundheitsfürsorge übertragen worden ist, bei einem
nicht
einwilligungsfähigen Betreuten auch darüber zu entscheiden
hat, ob bei Koma-Patienten und/oder Patienten während des
Sterbevorgangs auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet
werden soll (sog. passive Sterbehilfe) und ob dazu die
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist, ist
bisher von den Vormundschaftsgerichten unterschiedlich
beantwortet worden. Mit Beschluss vom 17.03.2003 - XII ZB
2/03 hat der BGH die Frage nun dahin entschieden, dass
Betreuer von Koma-Patienten den Abbruch lebenserhaltender
Maßnahmen veranlassen können, wenn das Vormundschaftsgericht
zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der
Behandlungsabbruch dem Willen des Betroffenen entspricht.
Da der wirkliche Wille nicht mehr geäußert werden kann,
kommt es auf den mutmaßlichen Willen an. Dieser muss vom
Vormundschaftsgericht von Amts wegen ermittelt werden. Als
Erkenntnisquelle kann dabei eine Patientenverfügung
("Patiententestament")besonders wertvoll sein. Wichtig ist,
dass in einer solchen Patientenverfügung eindeutig geregelt
wird, auf welche Fälle sie sich beziehen soll. Auch sollte
sie, um wirklich den mutmaßlichen Wille des Ausstellers im
Zeitpunkt der Maßnahme wiederzugeben, vom Aussteller, z.B.
durch wiederholte Unterschriften mit Datumsangabe, laufend
aktualisiert werden. Daneben kann natürlich die Befragung
des Betreuers und/oder von Angehörigen des Betroffenen
hilfreich sein.
Der Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Gesundheitsfür-
sorge übertragen worden ist, ist auch für die Entscheidung
über einen etwaigen Behandlungsabbruch zuständig.
Eine andere Frage ist es, ob Ärzte und sonstiges Personal
eines Krankenhausese verpflichtet sind, am Abbruch einer
lebensverlängernden Maßnahme mitzuwirken. Diese Frage
muss -
auch nach der Rechtsprechung des BayObLG - im Hinblick auf
die mit der Entscheidung verbundenen ethischen Fragen
verneint werden.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Der Betreute muss ins Pflegeheim - was wird aus seiner
Wohnung?
> Die Kündigung der Wohnung
> Aufgabenbereich und Genehmigung des Vormundschafts-
gerichts
> Möglichkeiten, vom Vertrag loszukommen
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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und Verkehrsrechts sowie
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