[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net *
* ISSN: 1511-8967 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Heilbehandlung wider Willen?
Gegen den Willen eines einsichtsfähigen Betreuten ist eine
Heilbehandlung nicht zulässig. Der Willensvorrang des
Betreuten ist zu respektieren.LG Kassel - Az: 3 T 859/95
>> Betreuerbestellung trotz Vollmacht
Die Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche der
Gesundheitsfürsorge und der Aufenthaltsbestimmung ist dann
erforderlich, wenn die vom Betroffenen erteilte Vorsorge-
vollmacht nicht hinreichend bestimmt ist.LG Hamburg - Az: 301 T 222/99
>> Betreuer haftet nicht für Heimkosten
Eine Haftung für die durch die Sozialhilfe nicht gedeckten
Heimkosten durch den Betreuer besteht u.U. auch in dem Fall
nicht, dass der Betreuer gegen den ablehnenden Bescheid
keinen Widerspruch eingelegt hat.
Im vorliegenden Fall hatte der Betreuer nach Erhalt eines
ablehnenden Bescheides keinen Wiederspruch eingelegt und
noch während der laufenden Widerspruchsfrist um seine
Entlassung gebeten, da ihn die Anforderungen des Falles
überforderten.
Dem Betreuungsgericht war der Stand des Verfahrens
geschildert worden. Da vom Beklagten nicht angedeutet wurde,
daß der Ersatz der Unterbringungskosten durch einen
positiven Bescheid gedeckt sei oder er selbst für die Kosten
aufkomme und auch der in dieser Hinsicht erfahrenere Kläger
den Beklagten nicht zur Einlegung eines Widerspruchs
angehalten hatte, haftete der Beklagte nicht.OLG Schleswig - Az: 1 U 91/96
>> Muß Betreuer entlassen werden?
Wird ein Betreuter vorrübergehend in ein Heim aufgenommen,
in dem der Betreuer angestellt ist, so rechtfertigt dies
noch nicht die Entlassung des Betreuers.AG Kleve - Az: 20 XVII 2096
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Widerruf der Vorsorgevollmacht nur bei Geschäftsfähig-
keit
>> Höhe der BetreuervergütungDas Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Rechtliche und pflegerische Betreuung
Der Betreuer ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben-
gebiete nur für die rechtliche Betreuung zuständig, also für
die Vertretung des Betreuten nach außen gegenüber Geschäfts-
partnern, Banken, Versicherungen, Heimen, Ärzten, Behörden
und Gerichten, wobei diese Aufzählung nur beispielhaft ist.
Dazu gehören regelmäßige persönliche Kontakte zum Betreuten,
um anstehende Entscheidungen mit diesem besprechen zu können
und seine Vorstellungen und Wünsche kennen zu lernen. Nur
diese Tätigkeiten bekommt der Betreuer, vor allem als
Berufsbetreuer, bezahlt. Nicht zuständig ist der Betreuer
dagegen für die tatsächliche Pflege des Betreuten, also nicht
z.B. für die Hilfe beim Ankleiden, die hygienischen Ver-
sorgung, die Einnahme von Medikamenten, die Nahrungszu-
bereitung oder das Säubern der Wohnung, auch nicht für die
psychische Betreuung. Ein Vergütungsanspruch für solche
Tätigkeiten besteht nicht. Allerdings verläuft die Grenze
zwischen der rechtlichen und der psychischen Betreuung
häufig unscharf, etwa wenn der Betreuer an einer gegen den
Betreuten geführten Strafverhandlung teilnimmt. In diesem
Bereich sind die Vormundschaftsgerichte, die die Honorar-
forderungen der Betreuer prüfen müssen, meist großzügig.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
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>> Überarbeitung des Rechts der rechtlichen BetreuungDas Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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