[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Mai 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht Mai 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net *
* ISSN: 1511-8967 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Bevollmächtigung Dritter durch den Betreuer und deren
Vergütungsfähigkeit1. Aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung folgt, dass
ein Betreuer seine Aufgaben grundsätzlich nicht insgesamt
auf einen Dritten übertragen darf. Das gilt auch bei bloß
vorübergehender Verhinderung des Betreuers.
2. Tätigkeiten eines "bevollmächtigten" Dritten können
dennoch ausnahmsweise vergütungsfähig sein, soweit dessen
Einschaltung ihrem Inhalt und Zweck nach darauf gerichtet
ist, trotz zeitlich begrenzter Abwesenheit des Betreuers
die persönliche Betreuung durch diesen gerade aufrecht-
zuerhalten.OLG Dresden - Az: 15 W 839/01
>> Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit
Vorbehaltlich der in §§ 27 I Nr. 2 und 6 II BRAGO darge-
legten Ausnahmen sind die Kosten für Fotokopien grundsätzlich
nicht erstattungsfähig.BGH – Az: I ZB 25/02
>> Unterbringungsverfahren
In Anbetracht der Schwere eines freiheitsentziehenden
Eingriffes ist die Wiederholung der persönlichen Anhörung
des Betroffenen im Beschwerdeverfahren regelmässig geboten.BayObLG - Az: 3Z BR 15/03
>> Stellung des Vorsorgebevollmächtigten
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist im vormundschafts-
gerichtlichen Abgabeverfahren einem Betreuer gleichzu-
stellen, wenn dieser einen Betroffenen geschlossen unter-
gebracht hat und für diesen kein Betreuungsverfahren
anhängig ist.BayObLG - Az: 3Z AR 2/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Geschäftsunfähigkeit und die Darlegungs- und Beweislast
>> Keine Rechtsberatung durch BerufsbetreuerDas Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99:
AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können
jetzt zentral registriert werden.Seit kurzem bieten die Notare einen kostenlosen Service zur
Registrierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsver-
fügungen an. Dazu wurde von der Bundesnotarkammer ein
bundesweites Zentralregister eingerichtet. Voraussetzung
der Registrierung ist, dass der Vollmachtgeber bzw. der
Verfügende der Registrierung zustimmt.Bisher konnte die Situation eintreten, dass dann, wenn eine
Person nicht mehr in der Lage war, ihre Angelegenheiten
selbst zu besorgen, vom Vormundschaftsgericht eine Betreuung
eingerichtet werden musste, dem Gericht aber nicht bekannt
war, dass bereits eine Vorsorgevollmacht vorlag oder dass
der zu Betreuende für den Fall der Betreuung in einer
Betreuungsverfügung bestimmte Anweisungen oder Wünsche zur
Person des Betreuers und/oder der Durchführung der Betreuung
niedergelegt hatte. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kommt
aber gem. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB die Einrichtung einer
Betreuung normalerweise nicht in Betracht ; gem. § 18790
Abs. 3 BGB ist dem Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte
Person zu seinem Betreuer zu bestellen, im allgemeinen zu
entsprechen.Durch das jetzt eingerichtete Zentralregister ergibt sich
die Möglichkeit, dann, wenn das Bedürfnis auf Einrichtung
einer Betreuung besteht, zunächst bundesweit abzuklären, ob
der Betroffene bereits eine Vorsorgevollmacht oder eine
Betreuungsverfügung errichtet hat.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Der Betreute muss ins Pflegeheim - was wird aus seiner
Wohnung?
> Die Kündigung der Wohnung
> Aufgabenbereich und Genehmigung des Vormundschafts-
gerichts
> Möglichkeiten, vom Vertrag loszukommenDas Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99:
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1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie. Insbesondere um Entscheidungen
bezüglich der Vergütung.2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Betreuungsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Arbeits- und Verkehrsrechts sowie
des Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kosten-
freie Informationen.Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
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beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
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