************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht
Mai 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.net
*
* ISSN: 1511-8967
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Bevollmächtigung Dritter durch den
Betreuer und deren
Vergütungsfähigkeit
1. Aus dem Grundsatz der persönlichen
Betreuung folgt, dass
ein Betreuer seine Aufgaben grundsätzlich
nicht insgesamt
auf einen Dritten übertragen darf. Das
gilt auch bei bloß
vorübergehender Verhinderung des Betreuers.
2. Tätigkeiten eines "bevollmächtigten"
Dritten können
dennoch ausnahmsweise vergütungsfähig
sein, soweit dessen
Einschaltung ihrem Inhalt und Zweck nach
darauf gerichtet
ist, trotz zeitlich begrenzter Abwesenheit
des Betreuers
die persönliche Betreuung durch diesen
gerade aufrecht-
zuerhalten.
OLG Dresden - Az: 15 W 839/01
>> Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit
Vorbehaltlich der in §§ 27
I Nr. 2 und 6 II BRAGO darge-
legten Ausnahmen sind die Kosten für
Fotokopien grundsätzlich
nicht erstattungsfähig.
BGH – Az: I ZB 25/02
>> Unterbringungsverfahren
In Anbetracht der Schwere eines freiheitsentziehenden
Eingriffes ist die Wiederholung der persönlichen
Anhörung
des Betroffenen im Beschwerdeverfahren regelmässig
geboten.
BayObLG - Az: 3Z BR 15/03
>> Stellung des Vorsorgebevollmächtigten
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist
im vormundschafts-
gerichtlichen Abgabeverfahren einem Betreuer
gleichzu-
stellen, wenn dieser einen Betroffenen geschlossen
unter-
gebracht hat und für diesen kein Betreuungsverfahren
anhängig ist.
BayObLG - Az: 3Z AR 2/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Geschäftsunfähigkeit und die
Darlegungs- und Beweislast
>> Keine Rechtsberatung durch Berufsbetreuer
Das Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie
für EURO 22,99:
AnwaltOnline-Direkt
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können
jetzt zentral registriert werden.
Seit kurzem bieten die Notare einen kostenlosen Service zur
Registrierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsver-
fügungen an. Dazu wurde von der Bundesnotarkammer ein
bundesweites Zentralregister eingerichtet. Voraussetzung
der Registrierung ist, dass der Vollmachtgeber bzw. der
Verfügende der Registrierung zustimmt.
Bisher konnte die Situation eintreten, dass dann, wenn eine
Person nicht mehr in der Lage war, ihre Angelegenheiten
selbst zu besorgen, vom Vormundschaftsgericht eine Betreuung
eingerichtet werden musste, dem Gericht aber nicht bekannt
war, dass bereits eine Vorsorgevollmacht vorlag oder dass
der zu Betreuende für den Fall der Betreuung in einer
Betreuungsverfügung bestimmte Anweisungen oder Wünsche
zur
Person des Betreuers und/oder der Durchführung der Betreuung
niedergelegt hatte. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kommt
aber gem. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB die Einrichtung einer
Betreuung normalerweise nicht in Betracht ; gem. § 18790
Abs. 3 BGB ist dem Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte
Person zu seinem Betreuer zu bestellen, im allgemeinen zu
entsprechen.
Durch das jetzt eingerichtete Zentralregister ergibt sich
die Möglichkeit, dann, wenn das Bedürfnis auf Einrichtung
einer Betreuung besteht, zunächst bundesweit abzuklären,
ob
der Betroffene bereits eine Vorsorgevollmacht oder eine
Betreuungsverfügung errichtet hat.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Der Betreute muss ins Pflegeheim - was wird aus seiner
Wohnung?
> Die Kündigung der Wohnung
> Aufgabenbereich und Genehmigung des Vormundschafts-
gerichts
> Möglichkeiten, vom Vertrag loszukommen
Das Jahresabo Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 22,99:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen
wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.
Insbesondere um Entscheidungen
bezüglich der Vergütung.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen
zum
Betreuungsrecht. Auch zu den
Gebieten des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Arbeits-
und Verkehrsrechts sowie
des Familienrechtes erhalten
Sie umfangreiche kosten-
freie Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline
die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten
beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal
nicht über unsere
Website lösen können.
BeratungOnline
3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig?
Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline
Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates
und die neuesten Informationen
zu (ca. 60-90 Emails/Monat im
Gesamtbereich). Zusätzlich
gibt es viele exclusive Extras
auf unseren Seiten.
Für EURO 22,99 im Jahr
entgeht Ihnen nichts mehr.
Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten
erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen
ohne Vorauskasse.
Wie Sie abonnieren und was Sie
sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
AnwaltOnline-Direkt
4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach
einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern
austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre
Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß
über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte
erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum
für Fragen und Themen zum Betreuungsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
Um AnwaltOnline zu kontaktieren
oder einen
Verbesserungsvorschlag
zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.net
Um das Abonnement zu kündigen,
senden Sie eine email
mit der Adresse, unter
der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-news@anwaltonline.net
oder besuchen Sie http://www.anwon.net/l.asp?x=BR
Um zu abonnieren, senden
Sie eine email an:
mailto:join-news@anwaltonline.net
oder besuchen Sie http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern
wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse
aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen
Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwon.net/c.asp?x=BR
Für Werbung auf AnwaltOnline,
senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.net
Inhalte von AnwaltOnline
auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns -
Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig
und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht
werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung
ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum
des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen.
Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht
ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen
werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com