[AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2002]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net *
* ISSN: 1511-8967 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Aufgaben nicht auf Urlaubsvertreter übertragbar?
Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf die ihm ob-
liegenden Aufgaben bei Urlaub nicht von sich aus auf einen
Vertreter übertragen.
Dies widerspricht dem gesetzlichen Leitbild einer persön-
lichen Betreuung. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit
kann der Betreuer allenfalls jemanden bitten, nach dem
Betreuten zu sehen und den Betreuer umgehend über alles
Wesentliche in Kenntnis zu setzen.
Im übrigen kommt allenfalls eine gerichtliche Vertreter-
bestellung in Frage.OLG Frankfurt - AZ: 20 W 512/01
>> Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie veranlassen?
Die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen
Klinik kann nicht von jedem Arzt veranlaßt werden. Das die
Unterbringung anordnende Gericht darf sich nur auf ein
Zeugnis stützen, daß von einem erkennbar in der Psychiatrie
erfahrenen Arzt stammt. Wird dies nicht beachtet, so ist die
gerichtliche Einweisung fehlerhaft und daher rechtswidrig.OLG Zweibrücken - AZ: 3 W 89/02
>> Vorsorgevollmacht
Weist ein Beteiligter im Verfahren zur Bestellung eines
Betreuers auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht hin, ohne
diese vorzulegen, muß der Tatrichter dem nachgehen (§ 12
FGG).BayObLG München 3. Zivilsenat, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
>> Beschwerderecht für Bevollmächtigte
Ordnet das Vormundschaftsgericht trotz Vorliegens einer
wirksamen Generalvollmacht für den Vollmachtgeber die Be-
stellung eines Betreuers an, steht dem dadurch übergangenen
Bevollmächtigten - auch wenn dieser nicht dem Personenkreis
des § 69 g Abs. 1 FGG angehört - ein eigenes Beschwerderecht
zu.OLG Zweibrücken 3. Zivilsenat, 30.08.2002- 3 W 152/02
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Wohnung
>> Schmerzensgeld ist Schonvermögen und –einkommenFür EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
************************************************************
>> Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung des Betroffenen
Eine Genehmigungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht,
solange ein Betreuter in der eigenen Wohnung oder in der
Wohnung von Angehörigen versorgt wird. Davon machen die
Vormundschaftsgerichte dann teilweise eine Ausnahme, wenn
die Versorgung nicht durch die Familie sondern komplett
durch ambulante Pflegedienste erfolgt, weil dann praktisch
eine Art Heimaufenthalt vorliegt. Nur einzelne Vormund-
schaftsgerichte wenden das Gesetz entgegen seinem Wortlaut
generell auf Unterbringungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung
an.
Wird die körperliche Freiheit des Betroffenen in dieser
Weise entzogen, ist dies nur unter Notstandsgesichtspunkten
zulässig . Es muss eine akute schwerwiegende Gefahr für
Leben oder Gesundheit des Betroffenen bestehen und es darf
nach Zeitdauer und Intensität nur das Mittel angewandt
werden, das den Betroffenen am wenigsten belastet. Werden
diese Maßstäbe nicht beachtet, kann strafbare Freiheits-
beraubung vorliegen (§ 239 StGB).Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Das Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
>> Weitere Urteile zum BetreuungsrechtFür EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt************************************************************
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie. Insbesondere um Entscheidungen
bezüglich der Vergütung.2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Betreuungsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Reiserechtes, des Arbeits- und Verkehrsrechts sowie
des Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kosten-
freie Informationen.Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
Website lösen können.
BeratungOnline3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter AnwaltOnline-Direkt4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.Forum für Fragen und Themen zum Betreuungsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
Verbesserungsvorschlag zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.netUm das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-news@anwaltonline.netoder besuchen Sie http://www.anwon.net/l.asp?x=BR
Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
mailto:join-news@anwaltonline.netoder besuchen Sie http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwon.net/c.asp?x=BRFür Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.netInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage************************************************************
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com