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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2002]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht             November 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net                          *
* ISSN: 1511-8967                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> Aufgaben nicht auf Urlaubsvertreter übertragbar?

 Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf die ihm ob-
liegenden Aufgaben bei Urlaub nicht von sich aus auf einen
Vertreter übertragen.
Dies widerspricht dem gesetzlichen Leitbild einer persön-
lichen Betreuung. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit
kann der Betreuer allenfalls jemanden bitten, nach dem
Betreuten zu sehen und den Betreuer umgehend über alles
Wesentliche in Kenntnis zu setzen.
Im übrigen kommt allenfalls eine gerichtliche Vertreter-
bestellung in Frage.

OLG Frankfurt - AZ: 20 W 512/01

>> Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie veranlassen?

 Die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen
Klinik kann nicht von jedem Arzt veranlaßt werden. Das die
Unterbringung anordnende Gericht darf sich nur auf ein
Zeugnis stützen, daß von einem erkennbar in der Psychiatrie
erfahrenen Arzt stammt. Wird dies nicht beachtet, so ist die
gerichtliche Einweisung fehlerhaft und daher rechtswidrig.

OLG Zweibrücken - AZ: 3 W 89/02

>> Vorsorgevollmacht

 Weist ein Beteiligter im Verfahren zur Bestellung eines
Betreuers auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht hin, ohne
diese vorzulegen, muß der Tatrichter dem nachgehen (§ 12
FGG).

BayObLG München 3. Zivilsenat, 12.09.2002 -  3Z BR 169/02

>> Beschwerderecht für Bevollmächtigte

 Ordnet das Vormundschaftsgericht trotz Vorliegens einer
wirksamen Generalvollmacht für den Vollmachtgeber die Be-
stellung eines Betreuers an, steht dem dadurch übergangenen
Bevollmächtigten - auch wenn dieser nicht dem Personenkreis
des § 69 g Abs. 1 FGG angehört - ein eigenes Beschwerderecht
zu.

OLG Zweibrücken 3. Zivilsenat, 30.08.2002- 3 W 152/02

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Wohnung
>> Schmerzensgeld ist Schonvermögen und –einkommen

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

>> Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung des Betroffenen

Eine Genehmigungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht,
solange ein Betreuter in der eigenen Wohnung oder in der
Wohnung von Angehörigen versorgt wird. Davon machen die
Vormundschaftsgerichte dann teilweise eine Ausnahme, wenn
die Versorgung nicht durch die Familie sondern komplett
durch ambulante Pflegedienste erfolgt, weil dann praktisch
eine Art Heimaufenthalt vorliegt. Nur einzelne Vormund-
schaftsgerichte wenden das Gesetz entgegen seinem Wortlaut
generell auf Unterbringungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung
an.
Wird die körperliche Freiheit des Betroffenen in dieser
Weise entzogen, ist dies nur unter Notstandsgesichtspunkten
zulässig . Es muss eine akute schwerwiegende Gefahr für
Leben oder Gesundheit des Betroffenen bestehen und es darf
nach Zeitdauer und Intensität nur das Mittel angewandt
werden, das den Betroffenen am wenigsten belastet. Werden
diese Maßstäbe nicht beachtet, kann strafbare Freiheits-
beraubung vorliegen (§ 239 StGB).

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Das Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
>> Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

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*3* Mehr von AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie. Insbesondere um Entscheidungen
   bezüglich der Vergütung.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Betreuungsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Reiserechtes, des Arbeits- und Verkehrsrechts sowie
   des Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kosten-
   freie Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
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   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
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