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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht
November 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.net
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* ISSN: 1511-8967
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Aufgaben nicht auf Urlaubsvertreter übertragbar?
Ein gerichtlich bestellter Betreuer
darf die ihm ob-
liegenden Aufgaben bei Urlaub nicht von sich
aus auf einen
Vertreter übertragen.
Dies widerspricht dem gesetzlichen Leitbild
einer persön-
lichen Betreuung. Bei einer urlaubsbedingten
Abwesenheit
kann der Betreuer allenfalls jemanden bitten,
nach dem
Betreuten zu sehen und den Betreuer umgehend
über alles
Wesentliche in Kenntnis zu setzen.
Im übrigen kommt allenfalls eine gerichtliche
Vertreter-
bestellung in Frage.
OLG Frankfurt - AZ: 20 W 512/01
>> Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie
veranlassen?
Die vorläufige Unterbringung in
einer psychiatrischen
Klinik kann nicht von jedem Arzt veranlaßt
werden. Das die
Unterbringung anordnende Gericht darf sich
nur auf ein
Zeugnis stützen, daß von einem
erkennbar in der Psychiatrie
erfahrenen Arzt stammt. Wird dies nicht beachtet,
so ist die
gerichtliche Einweisung fehlerhaft und daher
rechtswidrig.
OLG Zweibrücken - AZ: 3 W 89/02
>> Vorsorgevollmacht
Weist ein Beteiligter im Verfahren zur
Bestellung eines
Betreuers auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht
hin, ohne
diese vorzulegen, muß der Tatrichter
dem nachgehen (§ 12
FGG).
BayObLG München 3. Zivilsenat, 12.09.2002
- 3Z BR 169/02
>> Beschwerderecht für Bevollmächtigte
Ordnet das Vormundschaftsgericht trotz
Vorliegens einer
wirksamen Generalvollmacht für den Vollmachtgeber
die Be-
stellung eines Betreuers an, steht dem dadurch
übergangenen
Bevollmächtigten - auch wenn dieser
nicht dem Personenkreis
des § 69 g Abs. 1 FGG angehört
- ein eigenes Beschwerderecht
zu.
OLG Zweibrücken 3. Zivilsenat, 30.08.2002-
3 W 152/02
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Monat zusätzlich:
>> Freiheitseinschränkende Maßnahmen
in der Wohnung
>> Schmerzensgeld ist Schonvermögen
und –einkommen
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung des Betroffenen
Eine Genehmigungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht,
solange ein Betreuter in der eigenen Wohnung oder in der
Wohnung von Angehörigen versorgt wird. Davon machen die
Vormundschaftsgerichte dann teilweise eine Ausnahme, wenn
die Versorgung nicht durch die Familie sondern komplett
durch ambulante Pflegedienste erfolgt, weil dann praktisch
eine Art Heimaufenthalt vorliegt. Nur einzelne Vormund-
schaftsgerichte wenden das Gesetz entgegen seinem Wortlaut
generell auf Unterbringungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung
an.
Wird die körperliche Freiheit des Betroffenen in dieser
Weise entzogen, ist dies nur unter Notstandsgesichtspunkten
zulässig . Es muss eine akute schwerwiegende Gefahr für
Leben oder Gesundheit des Betroffenen bestehen und es darf
nach Zeitdauer und Intensität nur das Mittel angewandt
werden, das den Betroffenen am wenigsten belastet. Werden
diese Maßstäbe nicht beachtet, kann strafbare Freiheits-
beraubung vorliegen (§ 239 StGB).
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Das Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
>> Weitere Urteile zum Betreuungsrecht
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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