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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2001]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht               August 2001 *
* von http://www.AnwaltOnline.net                          *
* ISSN: 1511-8967                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Neues bei AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> Keine Vergütung vor Betreuung

 Der Betreuer kann für die Zeit vor seiner Bestellung keine
Vergütung verlangen. Nimmt er in dieser Zeit auf Ladung des
Gerichts an einer Anhörung des Betroffenen teil, kommt
allenfalls eine Entschädigung nach dem ZSEG in Betracht.

BayObLG, Beschluss vom 17.1.2000 - 3 ZBR 393/00

>> Kein Ersatz für Schreibkraftkosten

 Der für einen mittellosen Betroffenen bestellte Berufs-
betreuer kann für die Erledigung einfacher Schreibarbeiten
durch eine bei ihm beschäftigten Schreibkraft Aufwendungs-
ersatz nicht verlangen.

BayObLG, Beschluss vom 7.2.2001 - 3 ZBR 237/00

Da das OLG Bremen diese Rechtsfrage anders entschieden hat,
wurde die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

>> Teilnahme an einer Hauptverhandlung kann vergütungs-
   pflichtig sein

 Die Teilnahme eines Berufsbetreuers an der Hauptverhandlung
in einem gegen den anwaltlich nicht vertretenen Betreuten
gerichteten Strafverfahren ist bei Vorliegen besonderer
Umstände vergütungsfähig. Für die Frage der Erforderlichkeit
der Teilnahme kommt es auf die Sicht des Berufsbetreuers und
damit darauf an, ob er die Tätigkeit zur pflichtgemäßen
Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.1.2001 - 3 W 268/00

>> Bestattungsvorsorgevertrag ist zulässig

 Wenn der Betreuer für den Betreuten einen Bestattungsvor-
sorgevertrag abschließt, so darf der dafür aufgewendete
angemessene Geldbetrag nicht dem noch vorhandenen Vermögen
mit der Folge, dass die Mittellosigkeit verneint wird,
fiktiv hinzugerechnet werden.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.2.2001 - 20 W23/2000

>> Versicherungspflicht

 Ein selbstständiger Berufsbetreuer ist in der Wohlfahrts-
pflege tätig und unterliegt daher der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Unfallversicherung. Er muss Beiträge
zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege entrichten.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2000 - S 68U 284/00

Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Zwangsmittel des Betreuers:
    Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten gegen
    dessen Willen betreten oder sie durchsuchen?

Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im
Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung die Wohnung eines Be-
treuten gegen dessen Willen auch vom Betreuer ohne besondere
Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts nicht betreten oder
durchsucht werden darf. Ob das Vormundschaftsgericht eine
solche Erlaubnis nach der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt
erteilen darf, ist streitig, wird aber in mehreren neueren
Entscheidungen bejaht (LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG
Freiburg, Beschluss v. 25.02.2000 - 4 T 349/99). Dem
Betreuer muss dazu in jedem Fall der Aufgabenkreis Wohnungs-
angelegenheiten" übertragen sein, der allgemeine Aufgaben-
kreis "Vermögensangelegenheiten" reicht nicht aus. Darüber
hinaus wird z. T. auch die Übertragung eines besonderen
Aufgabenkreises "Zutritt zur Wohnung" verlangt. Der Betreuer
kann dann in einem besonderen Verfahren zur Ausübung von
Zwang beim Zutritt zu der Wohnung ermächtigt werden. Dabei
muss das Vormundschaftsgericht die Erforderlichkeit (z. B.
zur Entmüllung, um Reparaturen durchzuführen, drohende
Schäden zu verhindern, den Betreuten zu versorgen usw.),
die Verhältnismäßigkeit und die Zumutbarkeit des zwangs-
weisen Zutritts zur Wohnung konkret prüfen. Gewalt gegen
die Person des Betreuten wird dem Betreuer damit aber nicht
gestattet. Hierfür ist gem. § 33 Abs.2 FGG auf Grund einer
weiteren Entscheidung des Vormundschaftsgerichts der
Gerichtsvollzieher zuständig, der auch die Hilfe der Polizei
in Anspruch nehmen kann.
Das gewaltsame Betreten und/oder Durchsuchen der Wohnung ist
ohne die oben beschriebene Genehmigung dann erlaubt, wenn
ein Notstand vorliegt, der Betreuer beispielsweise konkrete
Anhaltspunkte hat, dass sich der Betreute in einem lebens-
bedrohlichen Zustand in der verschlossenen Wohnung befindet
oder etwa Brandgefahr besteht.

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
Ist Empfängnisverhütung gegen den Willen einer Betreuten
zulässig?

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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie. Insbesondere um Entscheidungen
   bezüglich der Vergütung.

2. Wir haben einige neue Artikel eingestellt.

3. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Betreuungsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Reiserechtes und des Familienrechtes erhalten
   Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
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