[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2000]************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2000 *
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*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Ambulante Zwangsbehandlung und geschl. Unterbringung <<
Eine im Berichtszeitraum veröffentlichte Entscheidung
beschäftigt sich mit der Frage, wo die Grenzen einer
grundsätzlich nicht zulässigen ambulanten Zwangsbehandlung
eines erkrankten Betreuten zur zulässigen - und
genehmigungspflichtigen - geschlossenen Unterbringung zum
Zwecke der ärztlichen Behandlung nach § 1906 Abs.1 Ziff.2
BGB verlaufen.Es ist zulässig, die vormundschaftsrichterliche Genehmigung
zur Erzwingung eines wiederholten kurzfristigen Aufenthalts
des Betreuten in einer psychiatrischen Klinik zum Zwecke
der Verabreichung eines Depotneuroleptikums zu erteilen,
wenn diese Maßnahme lediglich freiheitsbeschränkende Wirkung
hat und damit die den Betreuten stärker belastende länger-
fristige geschlossene Unterbringung vermieden werden kann.
Da das Gericht sich mit dieser Entscheidung in Widerspruch
zu einer voraus gehenden, einen vergleichbaren Sachverhalt
betreffenden Entscheidung des OLG Zweibrücken setzt, hat es
die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.OLG Hamm Beschluss v. 06.04.2000 - 15 W 76/2000
Quelle: BtPrax 2000, S. 173Auf die Entscheidung des BGH darf man gespannt sein, weil
sich aus dieser hoffentlich grundsätzliche Richtlinien zu
den mit der Zwangsbehandlung verbundenen Problemen entnehmen
lassen werden.>> Fehlende Eignung eines Betreuers - Entlassung? <<
Schließlich sind noch einige Entscheidungen berichtenswert,
die sich damit beschäftigen, wann ein Betreuer wegen
fehlender Eignung entlassen werden kann:> Ein Betreuer ist für sein Amt dann nicht mehr geeignet,
wenn konkrete Umstände es nahe legen, dass er entweder nicht
willens oder nicht in der Lage ist, den ihm übertragenen
Aufgabenkreis zum Wohl des Betreuten wahrzunehmen. Der
Betreuer kann in diesem Fall auch dann entlassen werden,
wenn der Betreute dies nicht möchte oder wenn er mit dem
Betreuer verwandt oder sonst mit ihm persönlich verbunden
ist.BayObLG, Beschluss v. 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
Quelle: FamRZ 2000, S. 1183> Ein Verwandter des Betreuten darf dann nicht zum Betreuer
bestellt werde, wenn der Verdacht besteht, dass er den
Betreuten als Pflichtteilsberechtigten benachteiligen wird.
(Eine solche Situation könnte etwa bestehen, wenn Betreuer
und Betreuter Geschwister sind und der Betreuer als
Alleinerbe der Eltern eingesetzt ist.)BayObLG, Beschluss v. 13.10.1999 - 3Z BR 289/99
Quelle: FamRZ 2000, S. 1183> Allein die abstrakte Gefahr einer Kollision der
Interessen des Betroffenen mit der als Betreuer in Betracht
kommenden Person schließt deren Bestellung zum Betreuer
nicht aus.BayObLG, Beschluss v. 06.04.2000 - 3Z BR 42/00
Quelle: FamRZ 2000, S. 1183Weitere Urteile
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>> Betreuer und Sterbehilfe<<
Der 63. Deutsche Juristentag, der eben erst in Leipzig statt
gefunden hat, beschäftigte sich schwerpunktmäßig auch mit
der das Betreuungsrecht berührenden Frage: „Empfehlen sich
zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patienten-
autonomie am Ende des Lebens“.
Bekanntlich sind hier zahlreiche wichtige Rechtsfragen
bisher ungeklärt. Der Bundesgerichtshof hielt in einer 1994
ergangenen Entscheidung zur Zulässigkeit der passiven
Sterbehilfe die Vorschrift des § 1904 BGB zwar nicht für
unmittelbar aber doch entsprechend anwendbar und bejahtedeshalb die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte für die
Genehmigung von lebensbeendenden Maßnahmen. Diese Auffassung
wurde vom BGH in einem Strafverfahren sozusagen nebenbei
vertreten und konnte sich in der Folgezeit in der Praxis der
Vormundschaftsgerichte nicht durchsetzen.
In der betreuungsrechtlichen Rechtsprechung entschied das
OLG Frankfurt 1998: Die Einwilligung eines Betreuers in den
Abbruch der Magensondenernährung einer irreversibel
hirngeschädigten Betreuten, bei der der Sterbeprozess noch
nicht eingesetzt hatte, könne und müsse vom Vormundschafts-
gericht genehmigt werden. Auch diese Entscheidung wird
seither heftig kritisiert.
Im Vorfeld des Juristentags sind weitere Entscheidungen zu
diesem Thema veröffentlicht worden:Die Vorschrift des § 1904 BGB ist auf die gezielte
Herbeiführung des Todes einer Person weder unmittelbar noch
entsprechend anwendbar. Das Vormundschaftsgericht kann darf
keine Genehmigung erteilen. Es ist Sache des Gesetzgebers,
die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme zu regeln.Landgericht Frankfurt/M. Beschluss v. 19.05.1998
2-29T 36/98; Quelle: FamRZ 2000 S. 1184ebenso:
Amtsgericht Frankfurt/M. Beschluss v. 14.05.1998
45 XVII MUE 65/98; Quelle: FamRZ 2000 S. 1183Im Zusammenhang damit stellt sich natürlich die Frage,
welche Funktion der Betreuer bei der Entscheidung über die
Unterlassung oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
hat. Klar ist, dass der noch einwilligungsfähige Patient
selbst zu bestimmen hat, wobei es auf die Geschäftsfähigkeit
nicht ankommt. Die vorliegenden Entscheidungen gehen davon
aus, dass bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten letztlich
der Betreuer einwilligen muss, ihm also die Verantwortung
zufällt.
Nicht behandelt wird dabei das Problem, welcher Aufgaben-
kreis dem Betreuer übertragen sein muss, insbesondere ob
der Aufgabenbereich der Gesundheitsfürsorge den Bereich der
passiven Sterbehilfe mit abdeckt oder ob er generell umfasst
ist, wenn die Betreuung sich auf alle Angelegenheiten er-
streckt. Anwaltonline hält dies angesichts der Tragweite der
dem Betreuer abverlangten Entscheidung für zweifelhaft.
Über die Ergebnisse der Beratungen des Deutschen
Juristentages wird AnwaltOnline weiter berichten.************************************************************
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.2. Wir haben eine dynamische Datenbank mit Links rund um
das Betreuungsrecht eingerichtet. Sollten Sie Vorschläge
haben, so sind wir für URLs, Adressen sowie Anregungen
für neue Kategorien dankbar.3. Ergänzungen:
>>Rechtliche Stellung und Tätigkeit des Betreuers
> Kurz und alphabetisch: Was muss der Betreuer genehmigen
lassen? (neu)
> Darf der Betreuer zwangsweise gegen den Betreuten
vorgehen? (neu)
>> Die Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen
Einrichtung
> Wie, wenn der Betreute sich gegen Unterbringungsmaß-
nahmen sperrt? (neu)4. Die Gesetze wurden erweitert, insbesondere die in den
neuen Artikeln angesprochenen Richtlinien wurden
hinzugefügt.5. Demnächst bei AnwaltOnline: Reiserecht
Urlaub – die schönsten Wochen des Jahres! Damit kein
Albtraum daraus wird, sollten Sie wissen, welche Rechte
Ihnen zustehen, wenn Sie eine Urlaubsreise buchen.
Anwaltonline hilft Ihnen dabei. Demnächst: - Reiserecht
in Frage und Antwort – Einschlägige Vorschriften –
Rechtsprechung insbesondere zu Reisemängeln. Daneben
besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung
durch einen Rechtsanwalt.************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
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vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
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