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Bundesweit kostenfreie Nutzung von Nahverkehrszügen für SchwerbehinderteAb September 2011
können schwerbehinderte Menschen, die Inhaber des grün-roten
Schwerbehindertenausweises sind und somit in Ihrer Bewegungsfähigkeit
erheblich eingeschränkt sind, bundesweit Nahverkehrszüge der
Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Somit wird die bisherige Radiusbeschränkung
von 50 km rund um den Wohnort aufgehoben.
Erforderlich ist hierzu eine Wertmarke. Diese kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Die übrigen Regelungen (Mitnahme von Begleitpersonen, Hunden, Platzreservierung) bleiben unverändert. |