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Änderung des Vormundschaftsrechts- und BetreuungsrechtsDer Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde
am 14.4.2011 vom Bundestag abgenickt. Dies bedeutet, dass es künftig
wohl zwei Veränderungen im Betreuungsrecht geben wird:
1. Regelmäßig monatliche persönliche Besuchskontakte 2. Begrenzung der Fallzahl auf 50 Vormundschaften je Vollzeitstelle Der vollständige Gesetzesentwurf ist online auf der Webseite des Bundestages verfügbar (PDF). |