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Änderung des Vormundschaftsrechts- und Betreuungsrechts

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 14.4.2011 vom Bundestag abgenickt. Dies bedeutet, dass es künftig wohl zwei Veränderungen im Betreuungsrecht geben wird:

1. Regelmäßig monatliche persönliche Besuchskontakte
2. Begrenzung der Fallzahl auf 50 Vormundschaften je Vollzeitstelle

Der vollständige Gesetzesentwurf ist online auf der Webseite des Bundestages verfügbar (PDF).

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