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Reform des VormundschaftsrechtsDas Kabinett hat
am 25. August 2010 den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts-
und Betreuungsrechts" beschlossen.
Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin
sieht im Wesentlichen vor:
Der letzte Punkt soll insbesondere verhindern, dass wegen der zum 1. Juli 2005 eingeführten pauschalen Vergütung der Berufsbetreuer der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem zu stark eingeschränkt wird, wie die Evaluation des Betreuungsrecht es nahelegt. Die Bundesjustizministerin ist der Überzeugung, dass die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zu einer spürbaren Verbesserung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel führen wird, die unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen sich durch ihre stärkere Beteiligung ernster genommen fühlen und Kindern wie dem kleinen Kevin ein besserer Schutz gewährt werden kann. |