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Reform des gerichtlichen Verfahrens in FamiliensachenZum 1.9.2009 treten
grundlegende Änderungen beim gerichtlichen Verfahren in Familiensachen
in Kraft. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren in Familiensachen in
dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zusammengefaßt. Dies hat
auch Auswirkungen auf das Betreuungsrecht:
Betreuung, Unterbringung,
Nachlasssachen und Registersachen bleiben im bisherigen Gesetz über
die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt. Das FGG wird grundlegend
erneuert und durch Neustrukturierung der Verfahrensordnung der bisherigen
Zersplitterung entgegengewirkt.
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