Die Initiative der
Koalitionsfraktionen, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes
neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war
sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen
Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU
und SPD (16/12409) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(16/12309) am 22. April 2009 einig. Kritik gab es unter anderem an einer
Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge
angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen"
vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden,
um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.
Ziel der Initiativen ist
ein besserer Schutz von älteren oder pflegebedürftigen Menschen
beim Abschluss von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim.
Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht Brandenburg, kritisierte, dass
Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" - sogenanntes Betreutes
Wohnen - vom Gesetz ausgenommen werden sollten. "Die Verbraucher sind auch
hier in der Regel auf die Betreuung angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu
pflegelastig", sagte Augustin.
Auch Jürgen Gohde vom
Kuratorium Deutsche Altershilfe bezeichnete die Formulierung "allgemeine
Betreuungsleistungen" als unscharf und schlug vor, stattdessen den Begriff
"allgemeine Dienstleistungen" zu verwenden. Jonathan Fahlbusch vom Deutschen
Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte Verständnis
für das Ansinnen, das Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln.
Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig. "Das Gesetz
kann aber nur ein erster Schritt zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept
sein", war Fahlbusch überzeugt. Er plädierte für einen "personenzentrierten
Ansatz" der Politik und weniger für "Regulierung von Wohnformen".
Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete eine
bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er habe aber starke Bedenken,
dass durch den Ausschluss von Betreutem Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss
entstehe. Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
sprach sich für "mehr Spielraum für neue Wohnformen" aus. Er
hätte sich im Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für Mehrgenerationenhäuser
gewünscht. Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen
wie Pflege von Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen
seien. Außerdem stünde Angehörigen von Beziehern der Sozialen
Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach dem Tod ihres
Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu können und nicht
sofort räumen zu müssen.