Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer tätig sind, vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2007 Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe von insgesamt 2100Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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