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Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt
Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer tätig sind, vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2007 Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe von insgesamt 2100

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