![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Aufwandsentschädigungen für EhrenamtPersonen, die nebenberuflich
als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer
tätig sind, vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen oder alte, kranke
oder behinderte Menschen pflegen erhalten rückwirkend zum 1. Januar
2007 Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe von insgesamt 2100
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Betreuungsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |