Vergütung für Betreuer
als Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung anheben
Als Ausgleich für
die ab Januar kommenden Jahres geltende Mehrwertsteuererhöhung sollen
die Inklusivstundensätze für Berufsbetreuungen pflegebedürftiger
Menschen angehoben werden. Die fordern Bündnis 90/Die Grünen
in einem Gesetzentwurf (16/2649). Sie erläutern, die gesetzlich festgesetzten
Inklusivstundensätze bei der Betreuung in Heimen oder von zu Hause
lebenden Menschen markiere jetzt schon die untere Grenze der Vergütung.
Die Nettostundensätze seien bereits von vielen Vertretern aus Wissenschaft
und Praxis als "kaum noch ausreichend" kritisiert worden. Bei einer weiteren
Reduzierung dieser Stundensätze würde das Betreuungswesen in
seiner jetzigen, qualifizierten Form insgesamt in Frage gestellt. Mit der
vorgesehenen Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte würde
für berufsmäßig geführte Betreuungen diese Realabsenkung
der Nettostundensätze Realität.
Dann ginge - vorausgesetzt,
der Inklusivstundensatz bleibe unverändert - die Anhebung zu Lasten
freiberuflich arbeitender Berufsbetreuer.
Quelle: PM Bundestag