Bundesrat will Lockerung
des Datenschutzes für Betreuungsbehörden
Nach Ansicht des
Bundesrates liegt eine Lockerung des Datenschutzes für Behörden
im Interesse der Menschen, die auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen
sind. Andernfalls, so die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (16/1339),
seien durchaus Situationen denkbar, in denen Betroffenen nicht mehr rechtzeitig
geholfen werden kann.
Der Gesetzentwurf bezieht
sich auf die Fälle, in denen die Betreuungsbehörde im Auftrag
des Vormundschaftsgerichtes einen Sachverhalt ermittelt.
Nach der geltenden Rechtslage
benötigt die Behörde das ausdrückliche schriftliche Einverständnis
des Betroffenen, wenn sie zur Aufklärung des Sachverhalts auch bei
anderen Stellen oder Personen ermitteln muss.
Viele Betroffene seien aber
zur Erteilung eines solchen Einverständnisses krankheits- oder behinderungsbedingt
nicht in der Lage. Die Behörde könne dadurch keinen qualifizierten
Bericht an das Vormundschaftsgericht liefern.
Nach dem Willen der Länderkammer
soll das so genannte Betreuungsbehördengesetz deshalb so geändert
werden, dass die Behörden die erforderlichen Daten erheben können.
Es bleibe sichergestellt, dass die zuständigen Stellen immer erst
tätig werden könnten, wenn sie vom Gericht einen Auftrag erhalten
haben.
Die Bundesregierung begrüßt
das Anliegen "in seiner Zielrichtung", hält den Entwurf aber noch
nicht für ausreichend. Unter anderem sei die Frage, ob und wie lange
die Betreuungsbehörde die erhobenen Daten nach erfolgter Übermittlung
speichern dürfe, nicht geklärt. Die Regierung werde daher im
weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens "ergänzende Vorschläge"
machen.
Quelle: PM Bundestag