Täglich bis
zu 300 Anfragen von Gerichten/Schon mehr als 300.000 Vollmachten in Berlin
registriert
Deutsche Gerichte greifen
derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
in Betreuungsverfahren zu. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen
Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute vorstellt. Allein im
letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den
Gerichten bearbeitet, die nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser
Lage forschten.
„Die zahlreichen Nachforschungen
zeigen, wie wichtig und richtig der Aufbau einer bundesweiten Vorsorgedatenbank
war. Schon auf Grund der ersten Zahlen lässt sich feststellen, dass
Vorsorgevollmachten damit leichter gefunden und unnötige Betreuungsverfahren
vermieden werden können. Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht
als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt. Denn nur eine Vollmacht,
die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“,
erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Bereits in ca. 2.500 Fällen
konnte das Register helfen und den Gerichten Daten zur Verfügung stellen“,
sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte
weiter: „Diese Zahl ist umso erfreulicher als das Register erst im März
2005 in seinen Vollbetrieb übergegangen war und die Online-Abfrage
durch die Gerichte bundesweit im Laufe des Jahres realisiert worden ist.“
Per Vorsorgevollmacht können
Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche
und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder
nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Gerichte auf
diese Vollmachten schnell finden, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen
Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger
können ihre Vorsorgevollmacht über das Internet (www.vorsorgeregister.de)
oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer
melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich
beraten hat, kann weiterhelfen. Mehr als 300.000 Bürger, so zeigt
der Jahresbericht, haben ihre Vollmachten bereits eintragen lassen, und
jeden Monat kommen etwa 10.000 weitere hinzu. Die einmalige Gebühr
pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 €
und 20 €.