Betreuungsrecht wird modernisiert
Die vom Bundesrat
vorgeschlagene Änderung des Betreuungsrechts (15/2494) soll am 1.
Juli dieses Jahres in Kraft treten. Darauf einigten sich alle Fraktionen
im Rechtsausschuss.
Sie nahmen allerdings zum
Teil wesentliche Änderungen an der Initiative der Länderkammer
vor, der dann einmütig zugestimmt wurde. Der Ausschuss lehnte insbesondere
angesichts der nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahr die Einführung
einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten ab.
Ursprünglich war vorgesehen,
dass einer der beiden Ehepartner, wenn der andere in Folge einer Krankheit
oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten selbst
wahrzunehmen, beispielsweise begrenzt über ein Girokonto bestimmen
darf.
Der Ausschuss wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, die Möglichkeit einer Vollmacht in Betracht
zu ziehen. Gleichfalls verworfen wurde das Anliegen des Bundesrates, den
Betreuten zur ambulanten ärztlichen Heilbehandlung zwangsweise - also
gegen dessen Willen - vorführen zu lassen.
Ferner einigten sich die
Abgeordneten des Rechtsausschusses darauf, dass das Vormundschaftsgericht
dem Pfleger einen festen Geldbetrag zubilligen kann, wenn die erforderliche
Zeit für die Pflege vorhersehbar ist.
Einen Nachweis der vom Pfleger
aufgewandten Zeit bedarf es in diesem Fall nicht mehr. Weitergehende Ansprüche
der Pfleger seien ausgeschlossen. Zusätzlich wurde vereinbart, dem
Vormundschaftsgericht die Möglichkeit zu geben, sich durch bereits
bestehende Gutachten Kenntnisse über den Betroffenen zu verschaffen
und das Verfahren insgesamt effektiver zu gestalten.
So sollen kostenintensive
weitere Gutachten vermieden werden. In einem neuen Gesetz über die
Vergütung von Vormündern und Betreuer werden die Vorschriften
dazu zusammengefasst. So soll ein Vormund für jede Stunde zwischen
19,50 und 33,50 Euro je nach Qualifikation bekommen. Ein Betreuer soll
zwischen 27 und 44 Euro je anzusetzender Stunde erhalten.
Die SPD führte aus,
sie könne mit dem Kompromissvorschlag "sehr gut leben". Das Ehrenamt
werde gestärkt, und auch für Betreuten sei eine Lösung gefunden
worden. Besonders zufrieden zeigten sich die Sozialdemokraten damit, dass
Richter auf Probe im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht in Betreuungssachen
tätig sein dürfen. Es bedürfe dieses Mindestmaßes
an richterlicher Erfahrung.
Die CDU/CSU zeigte sich
ebenfalls zufrieden mit der gefundenen Einigung. Wichtig sei ihr, darauf
hinzuweisen, dass es nach Ablauf von zwei Jahren (im Sommer 2007) einen
von der Regierung vorgelegten Bericht über die durch das Gesetz gemachten
Erfahrungen geben müsse.
Bündnis 90/Die Grünen
zeigten sich glücklich, dass die Vorschriften zur Ehegattenvollmacht
und zur zwangsweisen Vorführung eines Betroffenen zur ärztlichen
Behandlung weggefallen seien. Die Fraktion ist zuversichtlich, dass auch
der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben geben werde.
Die FDP bekundete ebenfalls
ihre Zustimmung. Ein Wermutstropfen bleibe aber dennoch: Nach dem Urteil
des Bundesfinanzhofes ist die Gewerbesteuerpflicht auch auf die Betreuer
anzuwenden. Dies sei nicht hinnehmbar.
Quelle: PM Bundestag