Bezahlung von Betreuern bleibt
umstritten
Die geplante Novellierung
des Betreuungsrechts (15/2494) mit der Einführung eines Pauschalsystems
beim Zeitbudget und bei der Bezahlung des Betreuungsaufwands mit einem
Stundensatz von 31 Euro bleibt umstritten.
Bei der zweiten Anhörung
des Rechtsausschusses zu diesem Gesetzesprojekt verteidigte Klaus Maier
von der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht
diese Reform als notwendige Maßnahme zur Begrenzung der in diesem
Bereich deutlich gestiegenen staatlichen Ausgaben.
Die Sachverständigen
von Berufsvereinigungen und Sozialverbänden äußerten hingegen
Kritik an der Novellierung des Gesetzes, das die rechtliche Betreuung einer
wachsenden Zahl vor allem älterer Menschen regelt, die ihr Leben aufgrund
einer geistigen Beeinträchtigung teilweise oder gänzlich nicht
mehr selbst verantworten können.
Als Folge der Gesetzesänderung
befürchtet Holger Lieszseld vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt
eine "Gefährdung der Betreuungsqualität".
Wie Klaus Maier, Referatsleiter
bei der hessischen Landesvertretung in Berlin, erläuterte, habe es
in keinem anderen staatlichen Bereich derart massive Kostenerhöhungen
wie bei der Betreuung gegeben. In Hessen seien die Ausgaben von 7,3 Millionen
Euro im Jahr 1996 auf 31,2 Millionen Euro 2003 angewachsen.
Die Steigerungsraten in
den vergangenen drei Jahren betragen nach Maiers Statistik im Schnitt rund
zehn Prozent. Diese Zahlen seien im Prinzip auf andere Bundesländer
übertragbar. Beim gegenwärtigen Abrechnungssystem bestimme der
Betreuer selbst das Ausmaß seiner Leistungen, wie Maier in einer
bei dem Hearing vorgelegten Expertise ausführt: "Im Ergebnis legt
er damit selbst fest, wie viel er pro Fall verdient."
Eine Motivation zu einem
schnellen und effizienten Arbeiten bestehe nicht.
Maier: "Es wird derjenige
prämiert, der möglichst lange für seine Tätigkeit benötigt."
Der Vertreter von Bund und Ländern bestritt, dass als Folge der Pauschalierung
der individuelle Betreuungsbedarf im Einzelfall nicht mehr gesichert sei.
Professionelle Betreuer
hätten im Übrigen die Pflicht, ihnen vom Gericht zugewiesene
Fälle zu übernehmen und könnten deshalb arbeitsintensive
Betreuungen nicht ablehnen. Verweigerten sie sich trotzdem, liefen sie
Gefahr, von den Gerichten überhaupt nicht mehr berücksichtigt
zu werden.
Anders als Maier befürchtet
Brunhilde Ackermann, Leiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Kassel,
solche Entwicklungen. Ob die im Gesetz festgesetzten Stundenkontingente
ausreichen, sei fraglich, heißt es in ihrer Stellungnahme.
Würden Berufsbetreuer
aufwändige Fälle ablehnen, so müssten in solchen Situationen
die Behörden als "Ausfallbürge" eintreten. Klaus Förter-Vondey,
Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer, plädierte bei
der Festsetzung des Betreuungsaufwands für eine Differenzierung nach
den jeweiligen Krankheitsbildern.
Nach dem in der Gesetzesnovelle
verankerten Bezahlungssystem könnten Betreuungen in schwierigen Fällen
nicht mehr übernommen werden, da die Pauschalen für die notwendigen
Tätigkeiten nicht ausreichten.
Das neue Modell schaffe
auch keine Anreize, einfache Betreuungen an Ehrenamtliche abzugeben, da
solche Fälle erst eine Mischkalkulation ermöglichten. Der Verband
freiberuflicher Betreuer rechnet, so die Stellungnahme des Vorsitzenden
Gerold Oeschger, mit einem "Absinken der Qualität der gesetzlichen
Betreuung" und spricht von "der Vernichtung von beruflichen Existenzen
und Arbeitsplätzen".
Volker Lindemann, Vorsitzender
des Vormundschaftsgerichtstags, äußerte bei dem Hearing verfassungsrechtliche
Bedenken gegenüber der geplanten Gesetzesänderung.
Betroffene hätten einen
Anspruch auf die notwendige individuelle Betreuung.
Dieser im Grundgesetz wurzelnde
Anspruch könne "durch kein wie auch immer geartetes Budgetierungsverfahren
außer Kraft gesetzt werden". Gemäß den Vorschlägen
der Novellierung werde künftig für jeden Betroffenen nur noch
eine Durchschnittszeit von monatlich weniger als drei Stunden zur Verfügung
stehen.
Lindemann machte sich für
das Konzept einer "Individualpauschalierung" stark: Danach solle im konkreten
Einzelfall der Betreuungsaufwand ermittelt und dafür vom Gericht eine
pauschale Vergütung festgelegt werden.
Cornelia Dehn, Bezirksrevisorin
beim Amtsgericht Leipzig, bezweifelte die Praktikabilität dieses Systems.
Die schon im jetzigen Gesetz verankerte Möglichkeit der Individualpauschalierung
sei in ihrem Zuständigkeitsbereich bislang nur selten angewandt worden.
Der tatsächlich notwendige
Aufwand bei einer Betreuung lasse sich nicht auf längere Zeit vorausberechnen,
begründete Dehn diese Zurückhaltung.
Quelle: PM Bundestag