Erster Teil einer öffentlichen
Anhörung zum Betreuungsrecht
Am Mittwoch, dem
26. Mai, fand um 13 Uhr im Raum 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses der erste
Teil einer Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates
(15/2494) zur Änderung der Betreuungsrechts statt.
Eingeladen waren neun Sachverständige,
darunter Richter, Rechtsanwälte, der Direktor des Deutschen Caritasverbandes
und der Vorsitzende der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter. Der Bundesrat
hatte bei Vorlage des Gesetzentwurfes darauf hingewiesen, die Kosten der
Länder für das Betreuungsverfahren seien überproportional
zur Entwicklung der Betreuungsfälle "explosionsartig" gestiegen.
Eine entsprechende Verbesserung
der Situation der Betroffenen stehe dem nicht gegenüber. Auch der
erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der
Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuer verbrauche wertvolle personelle
und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den betroffenen Menschen zugute
komme.
Im Wesentlichen sei daran
gedacht, die Vorsorgevollmacht als private Regelung zu stärken und
eine gesetzliche Vertretungsmacht, insbesondere für Ehegatten, einzuführen.
Der Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck seiner
Würde und seines Selbstbestimmungsrechts werde klargestellt und das
Prinzip der Rehabilitation konkretisiert.
Die Bundesregierung hatte
seinerzeit erklärt, sie begrüße die Zielrichtung des Entwurfs,
die vorhandenen Instrumente zur Betreuungsvermeidung zu stärken. Ebenso
teile sie die Auffassung, die angestrebte Entbürokratisierung des
Betreuungswesens in Angriff zu nehmen, bei der vor allem die Pauschalierung
der Vergütung und des Aufwendungsersatzes der Berufsbetreuer als ein
geeignetes Mittel erscheine. Gegen einzelne Vorschläge des Entwurfes
habe die Regierung jedoch "grundsätzliche Bedenken".
Das betreffe unter anderem
die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten
und Lebenspartner im Bereich der Vermögenssorge sowie die gerichtliche
Genehmigung bei der zwangsweisen Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung.
Der zweite Teil der Anhörung
ist für Mittwoch, den 16. Juni, vorgesehen.
Quelle: PM Bundestag