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Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für VolljährigeZuletzt geändert
am durch Art. 5 V v. 25.11.2003 I 2346
Erster Teil - Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Teil Erster Abschnitt - Altenheime und gleichartige Einrichtungen
Zweiter Abschnitt - Altenwohnheime und gleichartige Einrichtungen
Dritter Abschnitt - Pflegeheime für Volljährige und gleichartige Einrichtungen
Vierter Abschnitt - Einrichtungen mit Mischcharakter
Dritter Teil - Einrichtungen für behinderte Volljährige
Vierter Teil - Fristen und Befreiungen
Fünfter Teil - Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen
Anhang EV Auszug aus EinigVtr
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