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Betreuungsgesetz - BtG

Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige
Vom 12. September 1990 (BGBl. I S. 2002)

Übergangsvorschriften
§ 1 Vormundschaften und Pflegschaften; Betreuungen
§ 2 Vormundschaftsgericht, Entscheidungen
§ 3 Wahrnehmung der Betreuung, Mitteilungspflicht
§ 4 Anerkannter Betreuungsverein
§ 5 Entmündigungsverfahren, Übergangsrecht
§ 6 Zentralregistereintrag
§ 7 Beendigung des Wahlrechtsausschluss
In-Kraft-Treten
 
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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