Die Behörde
unterstützt das Vormundschaftsgericht. Dies gilt insbesondere für
die Feststellung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig
hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Wenn die Behörde
vom Vormundschaftsgericht dazu aufgefordert wird, schlägt sie eine
Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer oder Verfahrenspfleger
eignet. Die Behörde teilt dem Vormundschaftsgericht den Umfang der
berufsmäßig geführten Betreuungen mit.