In jeder Einrichtung müssen mindestens vorhanden sein: 1. ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner, 2. besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.
1. ein Abstellraum für die Sachen der Heimbewohner, 2. besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.
2. besondere Wasch- und Trockenräume zur Benutzung durch die Heimbewohner.