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Auskunftsanspruch im Rahmen einer Klage auf Bonusgewährung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz1. Auskunftsansprüche
können nach Treu und Glauben bestehen, wenn die Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer
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