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Arbeitgeber nahm fälschlich tarifvertragliche Pflicht zur Leistung an - betriebliche Übung?

Im vorliegenden Fall erfolgte die Zahlung einer "Antrittsgebühr" in Art und Höhe entsprechend der tarifvertraglichen Regelung. Der den Anspruch geltend machende Arbeitnehmer war aber tatsächlich nicht in diese Regelung einbezogen. Der Arbeitgeber wollte lediglich den vermeintlichen tarifvertraglichen Anspruch vollziehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf weitere Zahlung, da sich aus der objektiven Sicht des Arbeitnehmers die Zahlung als Erfüllung der sich aus dem Tarifvertrag ergebenden Verpflichtung darstellte. Der Arbeitnehmer kann daher nicht davon ausgehen, dass unabhängig davon eine eigenständige arbeitsvertragliche Verpflichtung durch den Arbeitgeber begründet werden sollte.
ArbG Köln, 24.2.2010 - Az: 2 Ca 10971/09
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