Arbeitgeber
nahm fälschlich tarifvertragliche Pflicht zur Leistung an - betriebliche
Übung?
Im vorliegenden Fall erfolgte
die Zahlung einer "Antrittsgebühr" in Art und Höhe entsprechend
der tarifvertraglichen Regelung. Der den Anspruch geltend machende Arbeitnehmer
war aber tatsächlich nicht in diese Regelung einbezogen. Der Arbeitgeber
wollte lediglich den vermeintlichen tarifvertraglichen Anspruch vollziehen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf weitere Zahlung, da sich aus der
objektiven Sicht des Arbeitnehmers die Zahlung als Erfüllung der sich
aus dem Tarifvertrag ergebenden Verpflichtung darstellte. Der Arbeitnehmer
kann daher nicht davon ausgehen, dass unabhängig davon eine eigenständige
arbeitsvertragliche Verpflichtung durch den Arbeitgeber begründet
werden sollte.