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Jubiläumsgabe - Anrechnung von VordienstzeitenEin neuer Inhaber eines
Betriebs oder Betriebteils tritt in die Rechte und Pflichten aus den im
Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Steht nun einem Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit
in dem neuen Betrieb eine Jubiläumszahlung zu, so bestimmt sich die
Zahl der Dienstjahre grundsätzlich allein anhand der Zugehörigkeit
zum aktuellen Betrieb. Die Zugehörigkeit zum früheren Betrieb
kann sich bei einem Betriebsübergang allenfalls dann auswirken, wenn
auch der alte Arbeitgeber eine Jubiläumszahlung zugesichert hat.
Diese Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck einer Jubiläumszahlung, die die Betriebstreue des Mitarbeiters honorieren soll. Eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern ist hiermit nicht zu vereinbaren. |