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Betriebliche Übung - ÜberprüfungsmaßstabDie Beurteilung, ob aus
den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung
hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht,
unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung.
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