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Sonderzuwendung bei oberer Gehaltsgruppe stärker kürzbar!Werden bei der Kürzung
einer Sonderzuwendung die Ansprüche der oberen Gehaltsgruppen stärker
als die der unteren Gehaltsgruppen gekürzt, so stellt dies keinen
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
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