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Bei freiwilligen Leistungen Widerruf vorbehalten?Bei arbeitsvertraglich
gewährten freiwilligen Leistungen kann ein Arbeitgeber sich grundsätzlich
hierfür ein Widerrufsrecht im „Kleingedruckten“ vorbehalten. Dies
gilt auch dann, wenn es hierdurch zu einer deutlichen Gehaltsminderung
kommt.
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