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Bindung bei SonderzahlungDer Arbeitgeber kann sich
bei Sonderzahlung i.H. eines Monatsgehalts vorbehalten, die Zahlung zurückzufordern,
wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht über die folgenden
3 Monate hinaus bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin
aufrechterhält.
Eine weitergehende Bindung ist unzulässig. |