| Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch! |
| Auf Verlangen des Arbeitgebers
hin hat ein freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben.
Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Nach
Ansicht des Gerichts darf die Benutzung eines Firmenwagens von einer tatsächlichen
Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 11 Sa 648/03 |