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Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!
Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben. Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Nach Ansicht des Gerichts darf die Benutzung eines Firmenwagens von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.

ArbG Frankfurt/Main - Az: 11 Sa 648/03