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Arbeitgeberleistungen zur Vermögensbildung rückforderbar!

Scheiden Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Betrieb aus, so kann der Arbeitgeber freiwillige Leistungen zur Vermögensbildung zurückfordern, wenn dies arbeitsvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen vorbehalten wurde.
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