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Weit reichende Verbesserungsvorschläge werden richtig belohntIm vorliegenden Fall hatte
ein Bankangestellter ein Softwareprogramm erstellt, welches dem Arbeitgeber
Einsparungen i.H.v. gut 1,8 Mio. Euro jährlich bescherte. Die Bank
hatte den Vorschlag als prämienwürdig eingestuft und mit 500
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