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VerbesserungsvorschlägeFür Prämien,
die für Verbesserungsvorschläge im Betrieb gezahlt wurden, müssen
Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Prämien sind dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen, wenn sie allein an die eigenen Arbeitnehmer gezahlt würden
und im Zusammenhang mit deren Beschäftigungsverhältnis stehen.
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