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Verbesserungsvorschläge

Für Prämien, die für Verbesserungsvorschläge im Betrieb gezahlt wurden, müssen Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Prämien sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie allein an die eigenen Arbeitnehmer gezahlt würden und im Zusammenhang mit deren Beschäftigungsverhältnis stehen.
Bundessozialgericht, B 12 KR 17/97 R
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