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Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba
Der Kläger ist Arbeitnehmer im beklagten Automobilunternehmen. Im Jahr 1996 nahm er an einer Bildungsveranstaltung in Havanna teil mit dem Thema "Zur aktuellen politischen und sozialen Situation in Cuba". Die Beklagte weigerte sich, ihm hierfür das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, weil die Veranstaltung nicht den für die politische Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen entspreche. 

Die Klage des Arbeitnehmers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. 

Mit der politischen Weiterbildung soll das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessert werden, um damit Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern. Dieses Ziel ist auf das Gemeinwesen bezogen, in dem der Arbeitnehmer lebt und an dessen Gestaltung er mitwirken kann. Das ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Behandlung der politischen und sozialen Situation eines anderen Landes wird dadurch nicht ausgeschlossen. Erforderlich ist aber, daß der Arbeitnehmer befähigt wird, die hierbei gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen für eine bessere Mitsprache und Mitverantwortung in unserem Gemeinwesen anzuwenden. Das didaktische Konzept des Veranstalters muß den dafür gebotenen systematischen Lernprozeß erkennen lassen, der die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Teilnehmer fördern soll. Diese Voraussetzungen hat der Kläger nicht dargetan. 

BAG, Urteil vom 16. März 1999 - 9 AZR 166/98
Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 7. November 1997 - 15 Sa 1126/97

Quelle: Pressemitteilung des BAG