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Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag verankert?Wurde bereits im Arbeitsvertrag die Freiwilligkeit
von Jahressonderzahlungen ausdrücklich vereinbart, so bedarf es keines
weiteren ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit bei den jeweiligen
Zahlungen.
Konkret war im Arbeitvertrag die folgende Klausel über Sonderzahlungen
oder Weihnachtsgeld aufgenommen worden:
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