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Betrieb zu früh verlassen - kein Weihnachtsgeld!Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer im
Juni aus dem Betrieb ausgeschieden. In dem Betrieb wurde seit Jahren im
November Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der Arbeitnehmer wollte nun sein Weihnachtsgeld
anteilig erhalten, der Arbeitgeber lehnte dies aber ab.
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