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Betrieb zu früh verlassen - kein Weihnachtsgeld!

Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer im Juni aus dem Betrieb ausgeschieden. In dem Betrieb wurde seit Jahren im November Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der Arbeitnehmer wollte nun sein Weihnachtsgeld anteilig erhalten, der Arbeitgeber lehnte dies aber ab.
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