| Rückzahlungspflicht von Weihnachtsgeld kann entfallen |
| Sieht eine Arbeitsvertragsklausel
die Verpflichtung zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld im Falle der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, so ist diese aufgrund unangemessener
Benachteiligung unwirksam, da der Anspruch verloren gehen kann, ohne daß
die Ursache in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt. Dies gilt insbesondere
für Beendigungen des Arbeitsverhältnisses, bei denen der Arbeitnehmer
keinen Kündigungsschutz hat.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.7.2007 - Az: 6 Sa 315/07 |