| Weihnachtsgeld durch Änderungskündigung streichen? |
| Ein wichtiger Grund an
sich iSv. § 626 Abs. 1 BGB, §§ 55, 54 BAT für eine
außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist
zur Reduzierung des Entgelts eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
kann jedenfalls dann vorliegen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen
das Ziel hat, der konkreten Gefahr einer Betriebsschließung wegen
Insolvenz zu begegnen.
BAG, 1.3.2007 - Az: 2 AZR 580/05 |