| Anteiliges Weihnachtsgeld nur bei entsprechender Vereinbarung |
| Mangels ausdrücklicher
Regelung über eine anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes hat ein
Arbeitnehmer keinen Anspruch auf anteilige Zahlung, wenn im laufenden Jahr
aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden wird.
LAG Köln, 21.1.2005 - Az: 4 Sa 1436/04 |