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Anteiliges Weihnachtsgeld nur bei entsprechender Vereinbarung
Mangels ausdrücklicher Regelung über eine anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf anteilige Zahlung, wenn im laufenden Jahr aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden wird.

LAG Köln, 21.1.2005 - Az: 4 Sa 1436/04