| Schlechte wirtschaftliche Lage – Weihnachtsgeld streichen? |
| Unter Verweis auf eine
schlechte wirtschaftliche Lage können Weihnachtsgeld u.a. Gratifikationen
nicht gestrichen werden, wenn für diese eine betriebliche Übung
besteht. Es ist genau darzulegen, warum diese betriebliche Übung nicht
mehr möglich ist.
ArbG Frankfurt/Main – Az: 7 Ca 3125/99 |