| Betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld auch für Neue? |
| Von einer betrieblichen
Übung werden auch Arbeitnehmer erfaßt, die selbst noch keine
dreimalige vorbehaltlose Zahlung erhalten haben, sondern auch solche, mit
denen bei Geltung der betrieblichen Übung ein Arbeitsverhältnis
begründet wurde. Mit den neu Eingestellten kann der Arbeitgeber jedoch
die bislang noch nicht bestehende betriebliche Übung arbeitsvertraglich
ausschließen.
LAG Hamm – Az: 8 Sa 1943/03 |