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Betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld auch für Neue?
Von einer betrieblichen Übung werden auch Arbeitnehmer erfaßt, die selbst noch keine dreimalige vorbehaltlose Zahlung erhalten haben, sondern auch solche, mit denen bei Geltung der betrieblichen Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wurde. Mit den neu Eingestellten kann der Arbeitgeber jedoch die bislang noch nicht bestehende betriebliche Übung arbeitsvertraglich ausschließen.

LAG Hamm – Az: 8 Sa 1943/03