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Weihnachtsgeld kann nicht einfach ausgesetzt werden
Wurde jahrelang die Zahlung von Weihnachtsgeld vorbehaltlos gewährt, so kann diese nicht eigenmächtig ausgesetzt werden.
Es wäre jedem Arbeitnehmer einzeln bei der letzten Auszahlung mitzuteilen, daß sich die Weiterzahlung für das kommende Jahr vorbehalten wird. Ein Aushang über ein schwarzes Brett ist nicht ausreichend, da sich der Arbeitgeber von einer solchen betrieblichen Übung nur bei rechtzeitiger Ankündigung lösen kann.

LAG Rheinland-Pfalz - Az: 1 Sa 1116/03